Patrick Breyer: Rechte psychisch kranker Menschen stärken!

Das Amtsgericht Oldenburg i.H. hat mit Beschluss
vom 25.01.2013 (Az. 20 XIV 36/13 L) [1] entschieden, dass psychisch
kranke Menschen, von denen eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, in
Schleswig-Holstein zurzeit nicht gegen ihren Willen behandelt werden
dürften. Der Grund: Das Schleswig-Holsteinische
„Psychisch-Kranken-Gesetz“ sehe kein „der Zwangsbehandlung
vorausgehendes Verfahren“ vor und lasse insbesondere die „Einschaltung
einer unabhängigen Stelle“ vor der Entscheidung über die
Zwangsbehandlung vermissen. Das Amtsgericht hat die Frage deshalb dem
Landesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Unter Fachleuten ist schon seit langem klar, dass die Ermächtigung zur
Zwangsbehandlung im Schleswig-Holsteinischen Psychisch-Kranken-Gesetz verfassungswidrig ist. Schon seit dem letzten Jahr [2] arbeite ich
deshalb an einem Gesetz, das Abhilfe schaffen soll. Dem ersten
Entwurf [3] zufolge soll die Behandlung psychisch kranker Menschen, von
denen eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, künftig nur noch nach
richterlicher Genehmigung eines gutachterlich geprüften Behandlungsplans
zulässig sein. Die Behandlung soll dem mutmaßlichen Willen des Patienten
entsprechen müssen. Der Nutzen der Therapie muss die damit verbundenen Belastungen (z.B. durch Nebenwirkungen von Psychopharmaka) deutlich überwiegen. Jedem Patienten soll zur Wahrnehmung seiner Rechte ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden. Wenn Patienten noch zu einer freien Willensentscheidung in der Lage sind oder eine wirksame Patientenverfügung verfasst haben, sollen sie eine medizinische Behandlung generell ablehnen können.

Menschen in Psychiatrien zwangsweise zu behandeln, ist ein äußerst
schwerer Eingriff in ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Deswegen darf eine Zwangsbehandlung nicht unter so geringen
Voraussetzungen zugelassen werden wie es bisher der Fall ist. Der
Landtag muss das „Psychisch-Kranken-Gesetz“ nun im Dialog mit allen
beteiligten Gruppen (einschließlich psychiatriekritischer Verbände)
nachbessern und die Rechte der betroffenen Menschen deutlich stärken.
Weil eine Behandlung psychisch kranker Menschen, von denen eine Gefahr
für sich oder andere ausgeht, in Schleswig-Holstein zurzeit nicht
möglich ist, ist zügiges Handeln geboten.

[1]
https://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2013/02/AG-Oldenburg_20-XIV-36-13-L.pdf
[2] http://www.patrick-breyer.de/?tag=unterbringung
[3]
https://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2013/02/Vorentwurf_PsychKG.pdf

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