Dr. Patrick Breyer für Transparenz bei Lebensmittelrechtsverstößen und Hygienemängeln

Zur Diskussion um falsch deklariertes Pferdefleisch erklärt der
Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer:

„Die Ergebnisse von Lebensmittel- und Hygienekontrollen in Betrieben,
Kantinen und Gaststätten werden bis heute nicht systematisch und unter
Nennung der Firma veröffentlicht. Nachdem ein bundesweit einheitliches
Verfahren gescheitert ist, muss Schleswig-Holstein endlich tätig werden
und auf Landesebene für Transparenz sorgen.

Bei Kontrollen kommt es regelmäßig zu hohen Beanstandungsquoten. Solange die Ergebnisse dieser Kontrollen nicht öffentlich eingesehen werden können, entfalten sie keine ausreichende Abschreckungswirkung. Wir Piraten fordern die Schaffung eines frei zugänglichen
Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittel-
und Hygienekontrollen. So wird ein echter Qualitätswettbewerb möglich.
Die Landesregierung muss jetzt endlich handeln!“

Hintergrund:
Zum Schutz der Gesundheit werden stichprobenartige Lebensmittelkontrollen unter anderem durchgeführt bei
Herstellerbetrieben (z.B. für Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch
und Milcherzeugnisse, Fisch und Fischerzeugnisse, Backwaren,
Gemüsekonserven, Säuglingsnahrung, kosmetische Mittel)
Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften (z.B. Metzgereien,
Bäckereien, Lebensmittelläden, Verkaufsshops in Tankstellen),
Gaststätten
Kantinen

2 Kommentare

2 Kommentare

  • 1
    Anonymous
    19. Februar 2013 um 15:34 Uhr

    Bei Geschwindigkeitskontrollen kommt es auch zu hohen Beanstandungsquoten, trotzdem bin ich nicht sicher, ob die unbedingte Speicherung und Veröffentlichung meiner Daten an einem Pranger verhältnismäßig wäre, auch wenn Zuschnellfahren theoretisch Dritte gefährdet. Kleinere Firmen kann man so schnell in den Ruin treiben. Bei Gaststätten wechselt der Inhaber wegen der geringen Rendite öfter, so dass eine einmal eingeholte und verbreitete Information von ungewisser Haltbarkeit wäre und vielleicht noch den unschuldigen Nachfolger schädigen würde. Man müsste also ständig nachschlagen, was ich beim Einkaufen oder spontanen Imbissbesuch für unrealistisch halte. Meiner Kenntnis nach ist auch die Kontrolldichte gering, so dass es weitgehend willkürlich wäre, wer gerade zufällig erdrosselt wird, während der Nachbar Glück hat. Und im Ausland sind deutsche Gesetze sowieso wirkungslos.

    • 2
      Patrick Breyer
      20. Februar 2013 um 07:18 Uhr

      Hallo,

      bei Mängeln wird zeitnah (nach einigen Tagen) eine Nachkontrolle durchgeführt. Regelmäßig ist der Mangel dann beseitigt. Das wird auch veröffentlicht. Natürlich bleibt der ursprüngliche Mangel transparent, den hat sich der Betrieb aber auch selbst zuzuschreiben.

      Ich denke, dem Nutzer ist klar, dass ein nicht überprüfter Betrieb nicht automatisch als mangelfrei angesehen werden kann. Wohl ist es aber nützlich, die Betriebe zu kennen, die bei spontaner Stichprobenkontrolle beanstandungsfrei (oder auch nicht) gearbeitet haben.

      Die Forderung nach Transparenz von Kontrollergebnissen ist in unserem Wahlprogramm verankert.