Runder Tisch zum Thema Katzenproblematik

In Schleswig-Holstein sorgen verwilderte Katzen für erhebliche Probleme.
Um Lösungsvorschläge zu erarbeiten hat die Piratenfraktion Schleswig-Holstein
Fachleute zum „Runden Tisch“ eingeladen.
Das Protokoll sowie einen Audiomitschnitt finden Sie hier:

Ergebnisprotokoll
Datum: 11.02.2013
Dauer: 14 Uhr bis 16 Uhr

Die Teilnehmer des Runden Tisches waren übereinstimmend der Auffassung, dass die aktuelle Situation und Entwicklung der Katzenpopulation kritisch zu betrachten ist. Im Wesentlichen haben sich in der Diskussion die folgenden Positionen herausgestellt.

Die Teilnehmer waren überwiegend der Auffassung, dass zwischen den menschennahen (Hauskatzen, Freigänger) und den verwilderten Katzen unterschieden werden muss, um das Thema vollständig zu erfassen und zu bearbeiten. Die Tierschutzvereine erinnerten daran, dass die Menschen eine Verantwortung im Umgang mit den Tieren haben, die sie domestiziert und nach Europa geholt haben.

Ein besonders wichtiger Ansatzpunkt ist aus Sicht der Teilnehmer die Ausweitung der Kastration von Katzen, wobei der Fokus in jedem Fall bei den weiblichen Katzen liegen muss. Im Hinblick auf menschennahe Katzen eignen sich hierzu insbesondere eine Kastrations- und Chipflicht für Katzen. Diese hielt der Runde Tisch für unverzichtbar. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 18/246) der Abgeordneten Beer (PIRATEN) zu diesem Punkt hat die Anwesenden nicht überzeugt. Zunächst stellt die LReg offensichtlich nur auf die Belästigung der Allgemeinheit durch die Katzenpopulation ab. Die Teilnehmer halten die Stellungnahme für unzureichend, weil sie ersichtlich nur auf die Belästigung der Allgemeinheit der Menschen eingeht, aber den verfassungsrechtlich gewährleisteten Tier- und Umweltschutz nicht berücksichtigt. Es soll daher geprüft werden, in wie weit eine Übernahme bisher bestehender Kastrationspflichten in anderen Regionen für Schleswig-Holstein möglich ist.

Ebenfalls die menschennahen Katzen betreffend soll über Zuschüsse zur Kastration die Anwendung ausgeweitet und so insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und Bauernhöfe angesprochen werden. Die teilweise stattfindende Bezuschussung durch Tierschutzvereine ist dabei nach Auffassung des Runden Tisches nicht hinreichend, weil diese überwiegend nicht die finanziellen Ressourcen haben, die erforderlich sind. Das nordfriesische Modell eines Zuschusses von 25 € plus kostenloser Chippung sollte daher unbedingt landesweit zur Anwendung kommen. Die hierfür erforderlichen Kosten werden durch den Rückgang der Belastung der Tierheime relativiert bzw. kompensiert. Insoweit erinnert der Runde Tisch daran, dass der Koalitionsvertrag ausdrücklich eine Entlastung der Tierheime vorsieht (Zeile 1801ff.), so dass auch eine Finanzierung über die Landesebene nicht ausgeschlossen werden darf.

Diese Ansätze helfen bei den verwilderten Katzen jedoch insgesamt nicht weiter, weil sich keine verantwortliche Person findet. Daher ist für diese sehr große Population mit Großkastrations-verfahren vorzugehen, bei denen Katzen eingefangen und nach der Genesung von der Kastration wieder frei gelassen werden. Die Kosten hierfür können nicht von der Tierschutzvereinen alleine getragen werden. Hier sind sowohl Land, Kreise und Kommunen gefordert, entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Runde Tisch erwartet insofern eine haushaltsmäßige Bereitstellung der Mittel.

Eine erforderliche, langfristige Maßnahme zur Beschränkung der Katzenpopulation ist die sukzessive Verringerung von (künstlichen, menschlich geschaffenen) Futterstellen für verwilderte und halbwilde Katzen. Wie bei jeder anderen Tierart findet die Größe der Population ihre Schranken in der Menge des zur Verfügung stehenden Futters. Durch künstliche Futterstellen, z.B. das gelegentliche oder gezielte Füttern durch Menschen, wird diese Beschränkung weitgehend aufgehoben. Eine Einstellung sämtlicher Futterstellen ist nicht möglich, da dies zum Verhungern zahlreicher Tiere führen würde. Vielmehr soll die Fütterung langsam und gezielt zurückgefahren werden, um das weitere Nachwachsen der Population zu beschränken.

Ohne eine umfassende Aufklärung und Information über die Problematik der Populationsentwicklung in der Bevölkerung kann diese nach Auffassung des Runden Tisches nicht behoben werden. Hierbei darf die Ausrichtung der Aufklärung und Information nicht nur auf Katzenhalter gerichtet werden, da z.B. das Füttern (s.o.) nicht nur durch Katzenhalter erfolgt. Nur eine umfassende Sensibilisierung kann hier Erfolg haben. Die Aufklärung und Information darf sich zudem nicht in einer einmaligen Aktion erschöpfen, sondern muss dauerhaft ausgelegt sein.

Ebenfalls Zustimmung hat die Forderung nach einer Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erfahren. Ansatzpunkt soll hier eine Ausweitung der Berechtigung sein, den Mindestgebührensatz für Kastrationen zu unterschreiten, § 4 Abs. 1 GOT. Den Teilnehmern ist dabei bewusst, dass eine generelle Aufhebung der Mindestgebühren den wirtschaftlichen Interessen der Tierärzteschaft zuwider laufen kann. Aus diesem Grund soll eine Anpassung nur dahingehend angestrebt werden, dass für die Kastration durch Tierschutzvereine, Tierheime u.ä. Bei verwilderten Katzen eine Unterschreitung der Mindestgebühr ermöglicht wird.

Im Gespräch waren ebenfalls eine allgemeine Registrierungspflichten für Katzen sowie ein Qualifikationsnachweis für die Haltung von Katzen. Eine Forderung hat sich hieraus jedoch nicht ergeben.

, 4 Kommentare

4 Kommentare

  • 1
    Karin Brandstetter
    15. Februar 2013 um 14:57 Uhr

    Grundsätzlich bin ich für Kastration verwilderter Haustiere. Die Tierheime zu entlasten, die Gebührenordnung für Tierärzte wie genannt zu verändern und die Unterstützung von Tierhaltern, die Tiere kastrieren zu lassen kann ich voll und ganz unterstützen. Ich hoffe sehr, daß es gelingt, diese Vorhaben zu koordinieren.

  • 2
    Llarian
    19. Februar 2013 um 12:04 Uhr

    Besser wäre die Sterilisation der verwilderten Kater. Der Eingriff ist leichter, kostet nicht mehr, und die Tiere sind weiterhin sexuell aktiv, verdrängen damit nicht-sterilisierte Tiere und sorgen somit für weniger Nachwuchs. Kastrierte Tiere sind nicht mehr sexuell aktiv; da man aber nie alle Männchen „erwischt“, bleiben bei Kastration stets ausreichend intakte Kater übrig, die das Problem weiter bestehen lassen.

    • 3
      25. Februar 2013 um 07:37 Uhr

      Das Problem an der Sterilisation wie auch Kastration der Kater ist:

      Sterilisiert oder Kastriert man 9 von 10 Katern, genügt der eine weiterhin, um sämtliche Katzen des Reviers zu schwängern. Kastriert man hingegen 9 von 10 Katzen, kann auch nur eine Junge bekommen.

      Wobei ich aber zugestehen, muss dass ich keine Kenntnis über das Revierverhalten sterilisierter Kater habe. Ich vermute aber, dass dies nicht ausreicht, um den o.g. Effekt zu verhindern.

      Viele Grüße
      Malte