Kleine Anfrage: Surfprotokollierung auf Internetseiten der Landesverwaltung

Patrick Breyer und ich (Sven Krumbeck) haben folgende kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt:
(Eigentlich hatte Uli die Anfrage auch mitgetragen, aber wegen einem Formfehler steht er nicht mit drauf)

Vorbemerkung:

Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum hat den Betrieb einer Facebook-Fanpage durch die Staatskanzlei beanstandet, weil dieser gegen Datenschutzrechte der Nutzer verstoße, und zwar

  1. gegen § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) wegen der Verletzung von Informationspflichten als Telemediendiensteanbieter,
  2. gegen § 13 Abs. 3 TMG, §§ 11 Abs. 1, 12, 16 LDSG wegen des Nichteinholens einer wirksamen Einwilligung zur Datenübermittlung an Facebook/USA sowie die Verknüpfung von Inhaltsdaten mit Nutzungsdaten zur Profilerstellung,
  3. gegen § 15 Abs. 3 TMG wegen der Durchführung einer Reichweitenananlyse, ohne hierüber hinreichend zu informieren und eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen.

Dies gibt Anlass zu den folgenden Fragen an die Landesregierung:

  1. Welche Ministerien, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung betreiben Facebook-Fanpages oder übermitteln sonst Nutzerdaten an Facebook (z.B. durch Einbindung eines Like-Buttons)?
  1. Wird die neue Landesregierung dafür sorgen, dass der Betrieb von Facebook-Fanpages und die Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook durch die Landesverwaltung eingestellt wird?
  1. Ist auf von der Landesverwaltung angebotenen Internet-Portalen (Telemedien) sichergestellt, dass die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden (§ 13 TMG, vgl. auch Urteil des AG Berlin-Mitte, 5 C 314/06 vom 27.03.2007)? Insbesondere: Wird die Internet-Protokolladresse der zugreifenden Hostsysteme aufgezeichnet und, wenn ja, wie lange?
  1. Wird die neue Landesregierung dafür Sorge tragen, dass künftig die auf Internet-Portalen der Landesverwaltung anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden (§ 13 TMG)?
2 Kommentare

2 Kommentare

  • 1
    Nordpirat
    10. Juli 2012 um 16:22 Uhr

    M.M.n. passt die Frage 4 nicht ins Thema und sollte in einem eigenen, neuen Komplex -gerne ebenfalls in einer kleinen Anfrage- behandelt werden.

  • 2
    Pirat
    10. Juli 2012 um 17:22 Uhr

    Interessant. Bin auf die Antwort, in welchem Umfang eine illegale Speicherung erfolgt, gespannt.

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