Zu TOP 20: „Millionen im Namen des Volkes gerechter und transparenter verteilen!“

Bisher können Richter und Staatsanwälte bei der Einstellung von Strafverfahren gegen Auflage frei entscheiden, welcher gemeinnützigen Organisationen die Geldzahlung zugute kommen soll.
Dabei kann es allerdings zu Interessenkonflikten kommen: Wenn die Gelder zum Beispiel in einen Verein fließen sollen, in dessen Vorstand der Richter selbst sitzt. Die PIRATEN wollen zur Vorbeugung die Verteilung von Geldauflagen anders regeln. Dazu der Abgeordnete der Piratenfraktion, Dr. Patrick Breyer:

„Kritiker bemängeln am aktuellen System zu Recht, dass es eine einseitige Bevorzugung einzelner Organisationen und eine Auswahl nach persönlichen Vorlieben oder Interessen der Entscheider (z.B. bestimmter Kindergärten oder Sportvereine) nicht ausschließt.

In Schleswig-Holstein verteilten Richter und Staatsanwälte im vergangenen Jahr über 2,5 Millionen Euro. Wir PIRATEN wollen eine gerechtere und transparentere Verteilung dieser Gelder: Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nur noch den gemeinnützigen Zweck festlegen können, für den zu zahlen ist, beispielsweise Opferschutz oder Kinderhilfe. Die konkrete Auszahlung soll über Sammelfonds erfolgen, die von einem mehrköpfigen Gremium verwaltet werden.

Wir PIRATEN wissen, dass die Justiz in Schleswig-Holstein vorbildlich arbeitet. Unsere Initiative reagiert nicht auf einen Missbrauchsfall hierzulande, sondern soll für die Zukunft mehr Verteilungsgerechtigkeit schaffen. Das liegt im gemeinsamen Interesse der Justiz, der gemeinnützigen Organisationen und der Bürger.

Wir dürfen nicht – wie in Hamburg oder Nordrhein-Westfalen – erst einen Justizskandal abwarten, bis ausreichende Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden.“

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Beispielsfälle und Zahlen

Reforminitiative der PIRATEN

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