Landesregierung hält private Deals im Bauamt für normal

Im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags ist heute über die Vorfälle im Schleswiger Bauamt beraten worden. Einem Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde wird vorgeworfen, in seinem Dienstzimmer private Grundstücksverkaufsgespräche zu führen und seinen dienstlichen Briefkopf für geschäftliche E-Mails zu verwenden. Dazu hatten die PIRATEN einen Bericht der Landesregierung beantragt.

Zum Ergebnis der Rechtsexperte der Piratenfraktion, Dr. Patrick Breyer:

„Es ist erschreckend, dass die Landesregierung hier keinen Handlungsbedarf sieht, solange die private E-Mail-Nutzung gestattet und das Büro außerhalb der Dienstzeiten genutzt wird. Es gibt doch einen Unterschied zwischen privater und geschäftlicher Nutzung.

Nur weil die Nutzung offizieller E-Mail-Adressen und der Räumlichkeiten des Bauamts für Geschäftszwecke nicht explizit verboten ist, soll alles Rechtens sein? Diese Aussage ist fatal, denn kaum irgendwo dürfte explizit festgelegt sein, dass dienstliche Mittel nicht für den privaten Profit bestimmt sind – zumal wenn ein Bauamtsleiter damit Grundstücksgeschäfte abwickelt.

Darf ein Polizeibeamter dann auch seinem Nachbarn böse E-Mails von seiner offiziellen Dienststelle schicken? Darf der Leiter einer Zollbehörde in seinem Büro private Deals mit der Zigarettenlobby machen? Welches Bild wirft das auf die Behörden in Schleswig-Holstein? Und was denkt der Steuerzahler?

Die Argumentation der Landesregierung ist nicht zu vermitteln. Wir PIRATEN fordern ein sofortiges Umdenken, eine uneingeschränkte Aufdeckung der Vorfälle im Schleswiger Bauamt und Konsequenzen daraus: Wir brauchen ein Verbot des Missbrauchs dienstlicher Mittel für geschäftliche Zwecke!“

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

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1 Kommentar

  • 1
    Anonymous
    2. März 2017 um 10:37 Uhr

    Eine Privatperson täuscht gegenüber einem anderen vor, er handele als Amtsträger oder Dienstperson. Der so Getäuschte nimmt irrigerweise eine Rechtspflicht an und tätigt eine Vermögensverfügung. Das erinnert mich an meine Studienzeiten und diverse Übungsklausuren im Strafrecht. So etwas soll in Schleswig-Holstein – ungeachtet der strafrechtlichen Auflösung – unbedenklich sein und kein Eingreifen der Landesregierung erfordern? Beachtlich.