Zum Bestattungsgesetz: „Landtag ignoriert Bürgerwillen und begräbt Reform“

Soeben wurde im Schleswig-Holsteinischen Landtag über den von den PIRATEN eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bestattungsrechtes abgestimmt. Danach bleibt die Aufbewahrung der Asche von Angehörigen daheim oder ihr Verstreuen im eigenen Garten weiterhin verboten. Eine repräsentative Umfrage hatte zuvor ergeben, dass sich 75 % der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein genau diese Möglichkeit wünschen. Dazu der Abgeordnete Uli König:

„Der Landtag hat heute unsere Reformvorschläge für das Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein begraben. Damit ignorieren die Abgeordneten überwiegend den erklärten Willen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, das Recht auf Selbstbestimmung über ihre sterblichen Überreste zu stärken.

Mit vorgeschobenen Argumenten wie z.B. dem Pietätsgefühl wurde den wirtschaftlichen Interessen der Friedhofsbetreiber und Steinmetze der Bügel gehalten. Kommunales Rechnungswesen war für diese Abgeordnete wichtiger als der Wille eines vernunftbegabten Menschen.

Es ist eine Niederlage für die Bürgerrechte, wenn in solchen Angelegenheiten der erklärte Bürgerwille keine Berücksichtigung findet. Gewonnen hat die Kirchenlobby.

Mit uns PIRATEN steht im Mai eine Partei zur Wahl, die weiterhin jedem Bürger die letzte Ruhe zu Hause ermöglichen und der staatlichen Bevormundung ein Ende setzen möchte.“

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