Das OVG Schleswig urteilt im Zweifel für al-Assad

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Praxis der BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren. Dazu die flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion, Angelika Beer:

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die vor dem Bürgerkrieg und der Unterdrückung durch das syrische Regime fliehen. Die Annahme der Richterin, dass Syrer bei ihrer Rückkehr nicht verfolgt werden würden, ist aus Sicht der PIRATEN nicht nur gewagt, sondern bedeutet im Zweifel ein Todesurteil.

In anderen Bundesländern wird das Asylrecht von Syrern bejaht. Dort geht man durchaus davon aus, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Flüchtlinge die Gefahr von Folter drohe. Dass das OVG in Zweifel für ein autoritäres Regime urteilt, ist aus unserer Sicht ein Skandal.

Wir PIRATEN fordern, dass im Zweifel für die verfolgten und geflohenen Menschen entschieden wird. Eine juristische Appeasementpolitik, wie sie das OVG gegenüber dem BAMF und Syrien verfolgt, lehnen wir entschieden ab.“

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