Der sozialpolitische Sprecher der Piratenfraktion, Wolfgang Dudda, zu der Pirateninitiative „Bundesteilhabegesetz neu ausrichten“:
„Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderung aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit heraus geholt werden. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention endlich ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können“, das sagte der Kollege Wolfgang Baasch am 20. Mai 2015 hier an dieser Stelle, und selten habe ich jemandem so tief empfunden zugestimmt.
Hintergrund der Debatte war ein 14 Punkte umfassender Forderungskatalog, den die Kollegen der Regierungskoalition vorgelegt hatten. Diese Punkte sollten markieren, welche Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz gestellt werden müssen, damit es so wirken kann, wie Wolfgang Baasch es eingangs zu Recht beschrieben hat.
Der Referentenentwurf des mitbestimmungspflichtigen Gesetzes ging dann seinen parlamentarischen Gang und bereits im Frühling diesen Jahres war klar, dass es eine ganz andere Richtung nahm, als wir alle uns das gewünscht haben. Es nahm auch eine andere Richtung, als die betroffenen Menschen sich das gedacht haben.
Dieses Artikelgesetz, das zum 1. Januar 2017 anfangen soll zu wirken und seine ganze Kraft stufenweise entfalten soll, sieht vor, dass viele Menschen, die heute Unterstützung erhalten, diese künftig nicht mehr erhalten werden.
Pflege soll zukünftig Vorrang vor ambulanten Konzepten haben – ein eklatanter Rückschritt. Leistungen sollen gepoolt werden – erst wenn sich der Kino-Besuch über die Gruppenfahrt „rechnet“ kann der Betroffene den Film sehen, der ihn interessiert.
Unterkunftskosten, die bisher bedarfsgerecht erstattet werden, sollen auf Sozialhilfeniveau herabgesenkt werden. Gut für die Menschen ist, was billig ist. Einen Leistungsanspruch hat sowieso erst, wenn mindestens fünf von neun Lebensbereichen besteht – Glück hat also, wer besonders schwer eingeschränkt ist – das alles ist Inklusion, wie die GroKo es sich in Berlin vorstellt. Gut also, dass die Länder ein Wörtchen mitsprechen können.
Was da in Berlin auf den Tisch gelegt wurde, hat eine Welle der Verunsicherung bei den betroffenen Menschen und ihren Familien ausgelöst. Diese Menschen nennen es beim Namen: Für sie ist es ein ‚Nicht-Teilhabegesetz‘ oder ‚Exklusions-Gesetz‘, weil es in die völlig falsche Richtung weist.
Damit wir uns nicht missverstehen: Wir wollen und wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz. Wir brauchen und wir wollen aber ein Gesetz, das seinen Namen verdient. Darum fordern wir, den Gesetzentwurf zu stoppen und an den wesentlichen Stellen ganz neu aufzustellen.
Im vergangenen Jahr haben wir den 14-Punkte-Plan der Koalition beschlossen. Das sollte kein gut gemeinter Ratgeber sein, sondern war unser Ernst. Die Ministerin hat einen Auftrag von diesem Hause erhalten und ihn angenommen, wie es ihre Pflicht ist. Frau Alheit, machen Sie diese Pflicht zur politischen Aufgabe und sorgen Sie dafür, dass das Bundesteilhabegesetz so wird, wie wir das hier beschlossen haben. Eine Enthaltung, einen Schlingerkurs, einen Verlust der inneren Haltung Schleswig-Holsteins kann und darf es an dieser Stelle nicht geben. Inklusion ist nicht verkäuflich.“
Bundesweit gab es heute Demonstrationen gegen das Gesetzesvorhaben „Bundesteilhabegesetz“. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein beteiligte sich daran mit ca. 100 Demonstranten vor dem Kieler Landeshaus. Dazu überreichte er kleine Kröten. Der Abgeordnete der PIRATEN, Wolfgang Dudda, konnte auf deren Annahme verzichten, weil die Frösche im politischen Wetterglas der PIRATEN schon seit Anfang des Jahres alarmierend auf- und abspringt.
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