Abschaffung der Rasseliste: Rechtssicherheit für Hundebesitzer

Zur heutigen Zustimmung  des Umwelt- und Agrarausschusses zum  Antrag der PIRATEN  erklärt Angelika Beer, tierschutzpolitische Sprecherin der Piratenfraktion:

„Mit der Annahme unseres Änderungsantrags (Umdruck 18/6563) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schließen wir das Schlupfloch für Gemeinden und Kommunen, trotz der Novellierung des  Gefahrhundegesetz (GefHG) Hunde weiterhin nach Rasselisten zu besteuern. Hiermit wird die  Diskriminierung von Hunderassen gesetzlich beendet. Damit wird das politische Ziel des Landtages vom Sommer 2015 endlich umsetzbar.

Mit der Verabschiedung unseres Antrags herrscht Gleichklang zwischen dem Gefahrhundegesetz und dem Kommunalabgabengesetz – und somit Rechtssicherheit für die Hundebesitzer in unserem Land: die Rasseliste ist und bleibt abgeschafft.

Im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung liegt die grundsätzliche Entscheidung, in welchem Umfang die Hundesteuer erhoben wird, und ob es Steuerbefreiung für Rettungs- Dienst-, Herdengebrauchs- und Blindenhunde gibt, nach wie vor bei den Städten, Kreisen und Gemeinden. Dies ist gut so.

Wir PIRATEN begrüßen daher den heutigen Beschluss des Umwelt- und Agrarausschusses, gegen die Stimmen der CDU endlich Rechtssicherheit für alle Hundebesitzer herzustellen.“

Bild: Jörg Hiller/pixelio.de
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