Strafen gegen Homosexuelle: Rehabilitation überfällig

Schon im vergangenen Jahr hat der Bundesrat die Bundesregierung dazu aufgefordert: In der Nachkriegszeit Aufgrund von einvernehmlich homosexuellen Handlungen verurteilte Männer sollen rehabilitiert werden. Wir haben dazu einen gemeinsamen Antrag mit allen Fraktionen im aktuellen Plenum gestellt.

Dazu Torge Schmidt von den PIRATEN:
„Das Ausleben seiner sexuellen Neigung ist für uns heute selbstverständlich. Dazu brauchen wir dem Grunde nach weder eine Norm der Europäischen Menschenrechtskonvention, weder das Grundgesetz oder sonst eine Vorschrift. Das sagt uns der klare Menschenverstand.

Dass dies vor gar nicht allzu langer Zeit noch nicht so war, wissen und bedauern wir alle zutiefst. Dass Männer aufgrund ihres frei gestalteten Liebeslebens unter das Strafrecht fielen, ist uns heute fremd. Beschämend überdies, dass die in der NS-Zeit verschärften Strafnormen in westlichen Teil unseres Landes noch bis 1969 unverändert galten.

Die Opfer der Strafverfolgung wurden bereits zwischenzeitlich rehabilitiert und entschädigt. Allerdings steht dies für die nach 1945 erfolgten Verurteilungen noch aus.

Wir PIRATEN begrüßen, dass der gemeinsame Antrag zum Ziel hat, diese Ungerechtigkeit nun endlich auszuräumen.“

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