Polizeibeauftragte(r) macht Sinn, sollte aber jährlich berichten

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat heute in zweiter Lesung den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zur Erweiterung der Aufgaben der/des Bürgerbeauftragten hin zur Funktion einer/eines Polizeibeauftragten beraten.

Der PIRATEN stehen dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber, der Abgeordnete Wolfgang Dudda kritisiert aber deutlich die vorgeschlagene Berichtskultur:

„Warum der Landtag erst nach zwei Jahren den Tätigkeitsbericht der oder des Polizeibeauftragten bekommen soll, ist nach wie vor ungeklärt. Für den Fall, dass sich aus dem Bericht Handlungszwänge ergeben, würden diese im schlechtesten Fall mit einjähriger Verspätung umgesetzt werden können, weil der Landtag zu spät davon erfahren hat.

Dass seitens des/der Polizeibeauftragten nach von ihr/ihm erkannter Notwendigkeit der Landtag auch ‚zwischendurch‘ informiert werden kann, hilft hier nicht. Den tatsächlich gegebenenfalls nötigen Handlungsbedarf hat einzig der Landtag zu erkennen – und das zeitnah, ohne dass er auf eine ‚Vorauswahl‘ nach dem subjektiven Geschmack des/der jeweiligen Beauftragten angewiesen ist.

In der Begründung des Antrags wird völlig zu Recht angeführt, dass wir eine organisierte ‚Whistleblower-Kultur‘  brauchen. In diesem Punkt befindet sich Deutschland im europäischen Vergleich insgesamt noch in der Steinzeit. Es wird dem Mut eines Whistleblowers in keiner Weise gerecht, wenn er damit rechnen muss, dass sein Engagement möglicherweise erst nach zwei Jahren seine Wirkung entfalten kann.

Und vor dem Hintergrund, dass es bis heute nicht gelungen ist, die Polizei selbst von diesem neuen Instrument zu überzeugen, bleibe ich für die Piratenfraktion auch dabei, dass eine Prüfung erfolgen sollte, ob sich die Einrichtung der Beauftragung grundsätzlich bewährt und ob die Art und Weise möglicherweise optimierbar ist.“

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