Ein Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW soll es erschweren, dass Parteien mit einem Sitz in Gemeinderäte und Kreistage einziehen. Doch nach Angaben des Innenministeriums gegenüber den PIRATEN wären vor allem demokratische Vertreter von FDP, PIRATEN, Grüne, CDU und SPD in 10 Kreistagen und 103 Gemeindevertretungen Schleswig-Holsteins betroffen.
Während die Kommunen beklagen, dass „wichtige kommunale Entscheidungen in kleinteilig besetzten Vertretungskörperschaften zum Teil nicht mehr getroffen werden können“, erklärt das Innenministerium auf Nachfrage der PIRATEN nun, es gebe keine Erkenntnisse für eine Beeinträchtigung der Beratungs- und Entscheidungsabläufe gerade durch Einzelmandatsträger.
Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer erklärt: „Die ohne Sperrklausel gewählten Kommunalparlamente leisten hervorragende Arbeit, nicht zuletzt weil sie pluralistischer besetzt sind. Einzelmitglieder sind generell ein Gewinn für jedes Parlament, weil sie frischen Wind und neue Ideen einbringen. Auch wir PIRATEN arbeiten vor Ort sehr konstruktiv und ernsthaft an kommunalen Themen mit. Vereinzelte Probleme haben mit den kleinen Parteien nichts zu tun, sondern sind auf das Verhalten großer Parteien zurückzuführen.
Es ist nicht akzeptabel, dass SPD, Grüne und SSW hintenrum Konkurrenz erschweren wollen. Mögen sie ihre politischen Gegner mit Argumenten bekämpfen, nicht mit Paragrafen! Das Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalens hat eine Erschwerung des Zugangs zu Kommunalparlamenten dieser Art bereits für verfassungswidrig erklärt. Deswegen halte ich auch diesen Vorstoß der Koalition für verfassungswidrig. Wir werden notfalls vor Gericht dagegen ziehen müssen.“
Stellungnahme des Innenministeriums gegenüber den PIRATEN:
http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2016/02/kA-Einzelmandatstraeger.pdf
Gesetzentwurf von SPD, Grünen und SSW:
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/3500/drucksache-18-3537.pdf
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