51% der Schleswig-Holsteiner wollen, dass das am Totensonntag und Volkstrauertag geltende Verbot unterhaltender kultureller Veranstaltungen künftig nur noch bis zum Nachmittag gelten soll – so wie es in Hamburg bereits heute geregelt ist. Dies ergab eine Meinungsumfrage von TNS Infratest im Auftrag der Piratenfraktion im Landtag.[1] Der Landtag entscheidet voraussichtlich nächste Woche über eine entsprechende Änderung des Feiertagsgesetzes.
Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (PIRATEN): „Die Schleswig-Holsteiner sind mehrheitlich für eine Lockerung des Veranstaltungsverbots an den so genannten ’stillen Feiertagen‘, um das Gesetz an die Lebenswirklichkeit anzupassen.“
Das so genannte Tanzverbot in Schleswig-Holstein verbietet derzeit am Volkstrauertag, am Totensonntag und am Karfreitag unterhaltende Veranstaltungen. In Schleswig-Holstein finden Spielveranstaltungen für Kinder, Musikkonzerte, unterhaltendes Theater, Kabarett und Vorführungen von Unterhaltungsfilmen jedoch schon heute ungeachtet des Verbots statt.
„Wir Piraten meinen: Solange keine Gottesdienste gestört werden, haben Staat und Kirchen niemanden bei der Nutzung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage zu bevormunden.“ Breyer stellt klar: „Die Feiertagsruhe bleibt von der Änderung unangetastet. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Tage widersprechen, bleiben ganztägig verboten. Es geht einzig um das überflüssige Verbot von Unterhaltungsveranstaltungen, die niemanden stören, weil sie beispielsweise in geschlossenen Gebäuden stattfinden. Fakt ist, dass immer mehr Menschen meinen, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, wie man Feiertage begeht, wann und wie man trauern, gedenken oder entschleunigen möchte.
Unser gemeinsamer Antrag schlägt eine maßvolle, vernünftige Fortentwicklung und Anpassung des Gesetzes an die veränderten gesellschaftlichen Vorstellungen von heute vor.“
Hintergrund: Das sogenannte Tanzverbot in Schleswig-Holstein verbietet derzeit am Volkstrauertag, am Totensonntag und am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen, die der Vergnügung dienen oder auf denen Musik zur Unterhaltung gespielt wird, zum Beispiel Spielveranstaltungen für Kinder, Kinofilme, Theater, Musikkonzerte, Kabarett und Literaturlesungen. Im Nachbarland Hamburg gilt dieses Veranstaltungsverbot nur am Karfreitag 24-stündig, während am Volkstrauertag ab 15 Uhr und am Totensonntag ab 17 Uhr wieder Unterhaltungsveranstaltungen stattfinden dürfen. Abgeordnete von fünf der sechs im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertretenen Parteien beantragen eine Übernahme dieser zeitlichen Begrenzung in Schleswig-Holstein.[2] Auch das Versammlungsverbot an stillen Feiertagen soll aufgehoben werden. Hintergrund ist eine Gesetzesinitiative der Piraten aus dem Jahr 2013. Nach einem Gegenantrag des Abgeordneten Peter Eichstädt (SPD) sollen Veranstaltungen an Volkstrauertag und Totensonntag hingegen bis 20 Uhr verboten und das Verbot von Versammlungen bestehen bleiben.[3] Der Landtag entscheidet voraussichtlich nächste Woche über die Anträge, wobei die 69 Abgeordneten in dieser Gewissensfrage nach ihrer persönlichen Überzeugung individuell abstimmen werden.
Infoblatt zur anstehenden Abstimmung im Landtag: hier
[1] Umfrageergebnisse: hier
[2] Änderungsantrag: hier
[3] Gegenantrag: hier
Comments are closed here.