Entwurf des Bibliotheksgesetzes bleibt hinter den Erwartungen zurück

Wenn eine SSW-Kulturministerin Spoorendonk endlich einen Entwurf für ein Bibliotheksgesetz vorstellt, sind die Erwartungen natürlicherweise groß, präsentiert diese Ministerin doch wie keine andere im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Grundideen aus dem „Musterland des Bibliothekwesens“, Dänemark.

Sven Krumbeck: „Frau Ministerin Spoorendonk hat mit dem Gesetzentwurf als fünftes Bundesland nicht mehr als eine Pflichtaufgabe erledigt und setzt die Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags um, nämlich ein Gesetz zu erlassen. Substantiell bewirkt dieses Gesetz allerdings praktisch nichts!“

Wer grundlegend, wie Frau Spoorendonk, feststellt, dass die Bibliotheken neben Schulen und Hochschulen die wichtigsten Bildungseinrichtungen darstellen, der hätte tatsächlich mehr Substanz liefern müssen. Ein ‚Anreizsystem‘ ist in diesem Zusammenhang der staatlichen Daseinsfürsorge nicht mehr als „nice to have‘. 430.000 Euro wünscht sich die Ministerin, um u.a. einen Bibilothekspreis auszuloben. Letztendlich wird dieser Preis dann aber unter den Bewerbern entschieden, die finanziell besser darstehen als Einrichtung aus dem strukturschwachen Bereich. Bei der Lastenverteilung 21 % das Land, 10% die Kreise und 69% die Gemeinden, bleibt die finanzielle Verantwortung bei den Gemeinden, die zur Zeit gar nicht anders können, als die sogenannten „freiwilligen Leistungen“ einzudampfen. Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung ändert sich daran nichts.

„Integration, Inklusion und DIgitalisierung sind die drei Schwerpunkte, die die Piraten aus Überzeugung unterstützen; wir werden aber an dem Gesetz noch deutlich arbeiten müssen, wenn es einen echten Effekt zugunsten der Bibilotheken haben soll“, so Krumbeck.

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