Herdprämie jetzt auch mit bundesverfassungsrechtlichem Siegel untauglich

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Betreuungsgeld von 150 Euro als verfassungswidrig einzustufen, erklärt der sozialpolitische Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Dudda:

„Jetzt ist höchstrichterlich entschieden, dass die „Herdprämie“ verfassungswidrig und damit selbstverständlich nicht haltbar ist. Der gesunde Menschenverstand wusste darüber hinaus schon lange, dass das Betreuungsgeld auch in seiner Substanz Unsinn ist“, so Wolfgang Dudda.

Die Herdprämie sei vielleicht kurzfristig zum Wählerfang tauglich gewesen, mehr aber auch nicht.

„Wer Frauen mit finanzieller Überzeugungskraft zwingt, daheim zu bleiben, statt sich um Beruf und Karriere zu kümmern; wer Kinder von Kindern fernhält; wer damit vor allem Frauen mit Migrationshintergrund den Weg in ein selbstbestimmtes Leben erschwert, der musste scheitern. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist in jeder Hinsicht gut.“, so Dudda.

Das Bundesverfassungsgericht hat die „Herdprämie“ nicht inhaltlich bewertet, sondern die Zuständigkeit für die Ausführung den Ländern zugeordnet. Ein Betreuungsgeld durch den Bund verstoße gegen die Verfassung.

„Der Bund darf sich jetzt wieder seinen eigentlichen Aufgaben zuwenden. Er hat damit genug zu tun“, so Wolfgang Dudda. Er sei gespannt, wie es jetzt weitergeht, was aus bewilligten Mitteln und Übergangsfristen wird. „Wer wirklich etwas für die Kinder und Familien tun will, sollte das Geld in die Qualität in den Kitas stecken!“

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