PIRATEN fordern besseren Schutz psychisch kranker Menschen in Schleswig-Holstein

Im Landtag haben SPD, Grüne, SSW und CDU heute grünes Licht gegeben für eine Reform des Gesetzes über die geschlossene Unterbringung von Menschen mit psychischen Störungen, um den vom Bundesverfassungsgericht seit Jahren geforderten Grundrechtsschutz umzusetzen. Die PIRATEN stimmten gegen das Gesetz in dieser Form. Dazu deren Abgeordneter Dr. Patrick Breyer:

„Wir Piraten haben schon vor zwei Jahren ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Menschen mit psychischen Störungen vorgelegt, die geschlossen untergebracht und behandelt werden. In den wesentlichen Punkten konnten wir uns damit aber nicht durchsetzen. Nach der heute beschlossenen Minireform wird die Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin die Grundrechte psychisch kranker Menschen verletzen, davon bin ich überzeugt.

Im Zuge der sachlichen Diskussion konnten wir Piraten eine Mehrheit dafür gewinnen, dass psychisch Kranke vor der Entlassung künftig länger auf Probe beurlaubt werden können. Auch konnten wir eine bessere Aufklärung Untergebrachter über ihre Kontaktmöglichkeiten zur Anliegenvertretung und zum Petitionsausschuss erreichen.

Viele weitere Probleme bleiben aber ungelöst: Warum steht nicht im Gesetz, dass niemand zum Schutz vor sich selbst eingewiesen werden darf, der im Bewusstsein der Risiken seiner psychischen Störung lieber in Freiheit leben möchte? Warum bleibt die Behandlung und Medikamentierung von Menschen, die gar keinen Willen äußern, ungeklärt? Warum sollen körperliche Eingriffe nur dann der Einwilligung des Patienten bedürfen, wenn sie nach Meinung des behandelnden Arztes mit erheblicher Gesundheitsgefahr verbunden sind? Warum soll auch außerhalb akuter Notfälle eine vorübergehende Zwangsbehandlung ohne richterliche Genehmigung zugelassen werden? Ein derart unsensibler Umgang mit Menschen mit psychischen Störungen ist mit uns PIRATEN nicht zu machen. Ich fürchte, das Gesetz könnte schon bald wieder von den Gerichten als verfassungswidrig beanstandet werden.

Überhaupt nicht akzeptabel ist, dass psychisch kranke Menschen im Maßregelvollzug künftig unter Videoüberwachung gestellt werden sollen. Ein Ersatz menschlicher
Betreuung durch technische Überwachung ist nicht nur menschenunwürdig, sondern schadet dem Behandlungserfolg und ist damit kontraproduktiv.“

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