Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin verfassungswidrig

Im Sozialausschuss haben SPD, Grüne, SSW und CDU gestern grünes Licht gegeben für eine Reform des Gesetzes über die geschlossene Unterbringung psychisch kranker Menschen, um den vom Bundesverfassungsgericht seit Jahren geforderten Grundrechtsschutz umzusetzen. Die PIRATEN stimmten gegen das Gesetz in dieser Form. Dazu deren Abgeordneter Dr. Patrick Breyer:

„Nach der heute beschlossenen Gesetzesfassung wird die Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin die Grundrechte psychisch kranker Menschen verletzen, davon bin ich überzeugt.

Die Diskussion mit allen Fraktionen von großer Sachlichkeit und ehrlichem Interesse an einer gemeinsamen Lösung geprägt. Darin konnten wir Piraten eine Mehrheit dafür gewinnen, dass psychisch Kranke vor der Entlassung künftig länger auf Probe beurlaubt werden können. Auch konnten wir eine bessere Aufklärung Untergebrachter über ihre Kontaktmöglichkeiten zur Anliegenvertretung und zum Petitionsausschuss erreichen.

Die Vorstellungen der PIRATEN gehen aber weiter. In mehreren Punkten sehen wir einen Grundrechtsverstoß, konnten uns aber leider nicht durchsetzen: Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen psychisch kranke Menschen zum Schutz vor sich selbst untergebracht werden, selbst wenn sie sich in freier Entscheidung ein Leben mit den Folgen ihrer Krankheit in Freiheit vorziehen. Ärztliche Eingriffe in den Körper psychisch Kranker sollen weiterhin ohne deren Einwilligung zulässig sein, wenn die damit verbundene Gesundheitsgefahr nach Meinung der Ärzte nicht ‚erheblich‘ ist. Auch außerhalb akuter Notfälle soll eine Zwangsbehandlung ohne richterliche Genehmigung zugelassen werden. Eine solche Missachtung der Rechte psychisch kranker Menschen ist mit uns PIRATEN nicht zu machen. Ich kann den Betroffenen nur empfehlen, rechtliche Schritte zu ergreifen.

Überhaupt nicht akzeptabel ist, dass psychisch kranke Menschen im Maßregelvollzug künftig unter Videoüberwachung gestellt werden sollen. Ein Ersatz menschlicher Betreuung durch technische Überwachung ist nicht nur menschenunwürdig, sondern schadet dem Behandlungserfolg und ist damit kontraproduktiv.“

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