Internationaler Tag der Menschenrechte

Der heutige 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Es ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Erklärung umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind.

Menschenrechte sind die angeborenen, unveräußerlichen Rechte jedes Menschen, die die moralische und rechtliche Basis des menschlichen Zusammenlebens bilden. Sie sind vor- und überstaatlich, d. h. höher gestellt als die Gesetze des Staates. Sie können daher auch nicht von diesem verliehen, sondern nur als solche anerkannt werden.

Zwar ist die Erklärung völkerechtlich nicht bindend, sie mahnt aber, dass nicht nur Staaten oder Gruppen Rechte besitzen, sondern alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und Alter, individuellen Handlungen oder Taten. Die anwesenden Staaten verpflichteten sich 1948, dauerhaft nationale und internationale Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte einhalten zu können. Viele Verträge und Konventionen folgten und präzisierten die einzelnen Rechte, damit sie völkerrechtlich verbindlich wurden.

Anlässlich dieses Tages hat unser Abgeordneter Sven Krumbeck die von amnesty international e. V. herausgegebene, zweisprachige Broochüre mit der Erklärung der Menschenrechte an den Landesschülersprecher Simon Becker übergeben. Simon und die Landesschülervertretung entscheiden nun, wie sie die Broschüren nutzen. Glücklicherweise konnten wir Simon eine selbst für die größte Klasse ausreichende Anzahl der Publikation übergeben.

(Bild: Alexander Ruoff; Dieses Bild ist unter Attribution-ShareAlike 3.0 Unported – CC BY-SA 3.0 – lizensiert.)

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