Auf eine Initiative der PIRATEN gemeinsam mit der CDU hin[1] hat der Schleswig-Holsteinische Landtag heute das bundesweit wohl erste Gesetz zur Regulierung ministerieller Weisungen an Staatsanwälte in einzelnen Ermittlungsverfahren verabschiedet:[2] Danach muss die Justizministerin dem Landtagspräsidenten künftig Mitteilung geben, wenn sie in einzelnen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren Anweisungen erteilt, „sobald und soweit dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist“.
Der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer begrüßt diese Mitteilungspflicht: „Dies ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des Rechts der Politik, in Strafverfahren einzugreifen. Wenn der Landtag und die dort vertretene Opposition von politischen Weisungen informiert werden muss, wird sich die Justizministerin jede Anweisung künftig sehr genau überlegen.
Leider bleibt die Regelung unvollkommen und ungenügend, schon weil eine Einflussnahme in der Praxis nicht über förmliche Anweisungen, sondern über Einzelgespräche und Berichtspflichten (einschließlich sogenannter Absichtsberichte) erfolgt. Bei den Mehrheitsfraktionen SPD, Grüne und SSW war eine bessere Regelung aber trotz Unterstützung durch den Generalstaatsanwalt nicht durchsetzbar. Immerhin hat Justizministerin Spoorendonk auf meine Frage erklärt, bisher keine Anweisungen in Einzelverfahren gegeben zu haben und dies aus heutiger Sicht auch für die Zukunft auszuschließen. Ich habe keinen Grund, dies nicht zu glauben.
Unser Ziel als PIRATEN bleibt dennoch die Abschaffung des politischen Weisungsrechts. Denn schon die Existenz dieser Befugnis verleitet zu vorauseilendem Gehorsam und kann in politisch brisanten Gefahren Anlass für Vermutungen einer Einflussnahme geben, welche das öffentliche Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz schädigen können. Jeder Anschein einer Fremdsteuerung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen muss beseitigt werden. Denn Niemand steht über dem Gesetz. Die Justiz als dritte Gewalt im Staat darf nicht länger von der Regierung als zweite Gewalt verwaltet und beaufsichtigt werden. Es ist mir unverständlich, warum die Koalition aus SPD, Grünen und SSW nicht für eine Abschaffung des politischen Weisungsrechts eintritt.“
Mit mehreren Anfragen sind die PIRATEN der Praxis politischer Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein nachgegangen.[3] In „Einzelfällen“ habe sich das Ministerium danach über den Fortgang der Ermittlungen berichten lassen, beispielsweise in medial brisanten Verfahren gegen Prominente. Ob der Staatsanwaltschaft aufgegeben wurde, über beabsichtigte Ermittlungsmaßnahmen schon vorab zu berichten (Absichtsberichte), wurde nicht mitgeteilt.
[1] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1600/drucksache-18-1660.pdf
[2] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2300/drucksache-18-2341.pdf
[3] http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1300/drucksache-18-1390.pdf und http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2000/drucksache-18-2051.pdf
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