Anlässlich des Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember weist Angelika Beer, Migrationspolitische Sprecherin der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag darauf hin, dass wir diesen Tag nach wie vor als Mahnung begreifen müssen, die Menschenrechte nicht weiter einzuschränken und zu verletzen. Vielmehr teilt sie den Appell von Amnesty International, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen, zu verhindern und zu beenden: http://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Gerade angesichts der aktuellen Entwicklung innerhalb und außerhalb Europas hat die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch zukünftig einen traurig aktuellen Stellenwert. Die Abschottung Europas an seinen Außengrenzen, an denen statistisch gesehen alle zwölf Stunden ein Mensch stirbt, der zynische Versuch, die Kriegstraumata von Millionen von Menschen zu kontingentieren oder die Aberkennung der europäischen Freizügigkeit für weniger wohlhabende Menschen aus dem Südwesten der Union – all dies ist Grund genug, dafür zu streiten: Menschenrechte sind UNIVERSELL. UNVERÄUSSERLICH. UNTEILBAR.
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1 Kommentar
Rechtsstaat? Menschenrechte? Grundgesetz? Verfassungsrecht? Gewaltenteilung? Freiheit und Gerechtigkeit? Gesundheitsvorsorge? Widerstandsrecht? Behaupteter Schutz der Menschenrechte als perfekte Propaganda zum Eigenlob der Oberschicht und bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse?
Artikel 20 des Grundgesetzes behauptet u.a., dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist und dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.
Art 97 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“ Dieser Leitsatz besteht seit 1877 (vgl. http://www.jurawelt.com/studenten/seminararbeiten/517 ). Art. 120 Abs. 1 der Verfassung der Russischen Föderation lautet ähnlich: „Die Richter sind unabhängig und nur der Verfassung der Russischen Föderation und dem Bundesgesetz unterworfen“. Artikel 166 der Demokratischen Volksrepublik Korea lautet ähnlich: „Das Gericht ist in seiner Rechtsprechung selbstständig und verwirklicht die gerichtliche Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Gesetzen.“
Den Untertanen wird damit regelmäßig weisgemacht, dass Zusagen hinsichtlich der Menschenrechte für ihre Einhaltung sorgen würden. Und es wird gemeint, dass es bei Menschen keine Verhaltensgesetze gibt, die zu beachten wären. Einbildung ist auch eine Bildung. Z.B. sorgt die in der Einbildung funktionierende Gehörsrüge / Anhörungsrüge nach § 321a der Zivilprozessordnung überhaupt nicht für eine Gewährung rechtlichen Gehörs. Sie ist eine Missgeburt des Gesetzgebers. (vgl. z.B. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt )
Leider wird all zu oft in deutschen Schulen und Universitäten von einer Forderung des Grundgesetzes schon auf deren Realisierung geschlossen. Die Realität wird nicht auf den Prüfstand gehoben, im Gegenteil: Wer in Deutschland nach der Verfassungswirklichkeit gefragt wird, pflegt oftmals nur das Grundgesetz aufzuschlagen um dann zu behaupten, dass das Wirklichkeit ist, was nach der Zielvorstellung des Grundgesetzes Wirklichkeit sein soll, allein weil es dort so geschrieben steht. Das ist irreführend…. Die Organisationsstrukturen des kaiserlichen Obrigkeitsstaates blieben bis heute erhalten. Die deutsche Gewaltenteilung steht nur auf dem Papier. (Weiteres, auch über die Ämterpatronage z.B. unter http://gewaltenteilung.de/idee.htm = Homepage eines ehemaligen Richters).
Irreführung ist übrigens eine kriminelle Handlung. Baruch de Spinoza 1632 – 1677 stellte schon vor Jahrhunderten fest, dass die Machtposition entscheidet, wer Rechtsverletzungen begehen darf und dass jeder so viel Recht hat, wie er Macht hat. Das gilt immer noch.
Ein Ex-Richter hat z.B. unzählige Kollegen erlebt, “die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann” (vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Nach dem Ex-Richter Rudolf Wassermann befinden wir uns in einem schleichenden Übergang von einer parlamentarischen Demokratie in einen „Rechtsprechungsstaat“ unter der Leitung der Richter, die wiederum in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet orientiert sind … Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (vgl. auch http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Zur Ämterpatronage innerhalb der Richterschaft und zum fiktiven Rechtsstaat kann man auch von einem weiteren ehemaligen Richter z.B. unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 erfahren.
Ein Problem für sich war und ist ….. der einseitige Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht. Im Internet gibt es unter http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf einen Aufsatz dazu.
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen, s. http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm .
G20-Gipfel beschließt weltweiten Zugriff auf die Vermögen der Bürger. Der Gipfel markiert einen Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Enteignung der Bürger. ( s. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/07/g-20-gipfel-beschliesst-globalen-zugriff-auf-die-vermoegen-der-buerger/comment-page-5/ ).
Ausbeutung durch Herrschende scheint in Ordnung zu sein und Ausgebeutete scheinen als selber Schuld zu gelten.
Deutschland liegt beim Anlegerschutz weit hinter Ruanda und Burundi! (vgl. http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=11032 ).
Ganz schlecht sieht es bei der Rechtspflege und den Bürgerrechten bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus. Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 87, 48 )- vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit . Das Verfassungsgericht genügt diesem rechtsstaatlichen Erfordernis nicht, denn es hat eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ).
Wir haben keinen Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig dazu geäußert “Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz”. Das wurde bei der Anhörung zur Klageeröffnung gegen den ESM vom Verfassungsrichter und den anwesenden Regierungsvertreter ausgesprochen und auch so vertreten (vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat ).
Der Rechtsstaat steht nur auf dem Papier. Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. Was nützt der beste Rechtsstaat auf dem Papier, wenn er in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen, keinen Eingang finden kann?(vgl. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf )
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).
Problematisch ist auch die faktische Unmöglichkeit, Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zur Rechenschaft zu ziehen. Beim Bürger erwecken die vom Bundesgerichtshof hiergegen errichteten hohen Hürden den fatalen Eindruck, dass die Juristen aus falsch verstandenem Corpsgeist einander schonen nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ ( vgl. http://www.hu-marburg.de/homepage/humr/gettext.php?id=515 ).
Der psychologische Abwehrmechanismus insbesondere der Justiz funktioniert perfekt (siehe dazu Schneider AnwBl. 2004.333), alles läuft darauf hinaus, die Unantastbarkeit richterlichen Verhaltens zu stärken und den Staat von dem Einstehen für ihm zuzurechnendes Unrecht freizustellen. Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! Wenn aber die Rechtsunterworfenen richterliche Fehlurteile und richterliche Pflichtverletzungen ersatzlos tragen müssen, dann sind die Kriterien eines Rechtsstaates nicht mehr erfüllt. Und so bleibt am Ende die Erkenntnis: Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal. s. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 .
Von Ärzten konnte ich erfahren, dass sie mit Rügen und Regressen bestraft werden, wenn sie ordentlich beraten und notwendige Medikamente verschreiben. Meine Eltern sind pflegebedürftig und brauchen viele Medikamente, die die Ärzte aus Angst vor Regressen nicht verschreiben wollen. Hausbesuche bekommen Ärzte auch nicht bezahlt. Ärzte erzählten mir von einigen tausend Euro, die sie als Regress zahlen mussten. Sie haben auch Angst vor dem Prüfungsausschuss ( http://www.arztwiki.de/wiki/Pr%C3%BCfungsausschuss ). Im Krankenhaus hatte meine gelähmte Mutter kein Essen bekommen, die Mutter unseres Pfarrers wurde mit künstlichem Koma eingeschläfert, alles offenbar aus Zeit- und Kostengründen.
Herrschende pflegen auch anderweitig fragwürdige von Geld- und Machtinteressen gesteuerte Verhaltensweisen.
In dem arte-Video „Unser täglich Gift“ ( http://www.youtube.com/watch?v=ghGm51AobGw&playnext=1&list=PLA295763D18767345 ) gibt ein Insider zu, dass von Verantwortlichen Fehler nicht zugegeben werden, weil das einen Vertrauensverlust bedeutet und Kritikern Tür und Tor öffnet. Es könnte behauptet werden, dass nicht nur einer, sondern viele Fehler gemacht wurden und das gesamte Verfahren könnte in Frage gestellt werden.
Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen, meint Prof. Albrecht- http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=boCcnnIPZCk und http://politikforen.net/showthread.php?131970-Die-deutsche-Polizei-l%C3%B6st-sich-immer-mehr-vom-Rechtsstaat . Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, jetzt auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend das Bundesverfassungsgericht. (vgl. http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/prof-dr-karl-albrecht-schachtschneider/ein-weiterer-schritt-zur-diktatur.html ).
Weitere themenbezogene Links z.B. unter http://www.rechtsverweigerung.de/Links.html .
Verhaltensgesetze müssten beachtet werden! Die Herrschenden in der DDR waren übrigens auch vom Volk abhängig und die DDR-Verfassung und DDR-Gesetze waren auch schön formuliert. Art. 19 der Verfassung der DDR vom 6. April 1968 legt fest:
„Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe …..“ Das Verhalten hatte etwas anderes daraus gemacht. Die Volksrepublik Nordkorea hat auch eine schön geschriebene Verfassung. Der Staat …. achtet und schützt die Menschenrechte (siehe http://www.naenara.com.kp/de/great/constitution.php?2 ).
Unser Widerstandsrecht nach Art. 20 GG ist wertlos. Eine dem Grundgesetz entsprechende Ordnung hatten und haben wir nicht (vgl. http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 ). Alle Staaten bleiben trotz aller Beteuerungen Obrigkeitsstaaten. Die Ordnung des deutschen Grundgesetzes kann nicht hergestellt werden, wenn nicht den bekannten Verhaltensgesetzen mit den Unterjochungsinteressen (vgl. z.B. Milgram-Experiment), dem Gruppenverhalten und anderen nachteiligen egoistischen Verhaltensweisen durch staatliche Strukturen entgegengewirkt wird.