Uli König zur Bargeldobergrenze: Transparenter Staat statt gläserner Bürger

Zur Debatte um eine Bargeldobergrenze erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und datenschutzpolitische Sprecher der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Uli König:

„Die Argumente der Befürworter der Bargeldobergrenze lassen sich jeweils leicht widerlegen.

So hat beispielsweise ‚Transparency International‘ Überlegungen der Bundesregierung begrüßt, Bargeldzahlungen nur noch bis 5.000 Euro zuzulassen. Das mag in der Auslegung von ‚Transparency‘ ein Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz sein.

Wenn man diesen Gedanken aber konsequent weiterverfolgt, muss zwingend jede Zahlung überprüfbar sein, denn eine Grenze von 5.000 Euro ist genauso willkürlich wie 1.000 oder 100.000. Das will komischerweise aber selbst ‚Transparency‘ nicht. Logisch, denn das hat mit Transparenz nichts zu tun, das ist Überwachung.

Niemand glaubt ernsthaft, dass kriminelle Handlungen unterbleiben, nur weil es in Deutschland eine Bargeldobergrenze für Euros gibt. Abgesehen davon wird gerade das, was ‚Transparency‘ austrocknen will, wie z. B. Bestechlichkeit nicht mit Bargeld abgewickelt. Ein Politiker, der bestochen wird, bekommt dann irgendwann einen Job und nicht etwa 10.000 Euro in bar.

Viel wirkungsvoller wäre es – auch im Sinne von ‚Transparency‘ -, Gesetze, beispielsweise zur Abgeordnetenbestechung, so zu ändern, dass sie auch wirksam sind. Es ist doch ein Hohn, dass man Abgeordnete nur belangen kann, wenn sie „Handlungen im Auftrag oder auf Weisung“ vornehmen oder unterlassen. Das wird einem korrupten Abgeordneten, der sich seinen Anschlussjob sichern will, nie nachzuweisen sein.

Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund, die Überwachung der gesamten Bevölkerung für eine untaugliche Bargeldobergrenze in Kauf zu nehmen.“

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