Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Regulär hat der Landtag gemäß Wahlgesetz 69 Abgeordnete. Hinzu kommen Mehrsitze durch Überhang- und Ausgleichsmandate. Dem im September 2009 gewählten 17. Landtag gehörten 95 Abgeordnete an, in der 18. Wahlperiode zählt der Landtag wieder 69 Abgeordnete..

Das Plenum ist der zentrale Ort der öffentlichen Rede und der verbindlichen Entscheidungen des Parlamentes. Es wird auch als „Schaufenster“ des Parlamentes, weil hier die Fraktionen – für alle Bürger direkt einsehbar – ihre unterschiedlichen Positionen deutlich machen.

Bevor eine politische Position dort öffentlich vertreten wird, durchläuft sie viele Stationen parlamentarischer Arbeit (Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise, Koalitionssitzungen, Ausschüsse). Im Plenum geht es nicht an erster Stelle darum, die Abgeordneten anderer Fraktionen zu überzeugen, denn deren Argumente sind in der Regel bereits aus vorherigen Beratungen bekannt. Es sollen hier jedoch noch einmal gegenüber der Öffentlichkeit alle Alternativen verdeutlicht werden.

Der Landtag trifft sich in der Regel zehnmal im Jahr für jeweils drei Tage (Mittwochmorgen bis Freitagnachmittag) zu seinen Plenarsitzungen.

 

Die aktuelle Plenarwoche können Sie über den Service „Plenum Online“ vom Landtag Online verfolgen.
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Die Liste der Anträge und Gesetzentwürfe der PIRATEN finden Sie im Landtagsinformationssystem.