Ausschüsse

Ausschüsse sind wichtige Hilfsorgane des Parlaments. Weil die Detailarbeit nicht während der Landtagssitzungen – im Plenum – geleistet werden kann, beauftragt der Landtag die Fachpolitiker in den Ausschüssen mit der Vorbereitung der Landtagsbeschlüsse. Die Ausschüsse legen dem Landtag nach Abschluss ihrer Beratungen die erzielten Ergebnisse vor und geben eine Beschlussempfehlung ab.

Mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet dürfen sie sich auch ohne Auftrag des Landtages befassen und dem Plenum Vorschläge unterbreiten (das sogenannte Selbstbefassungsrecht).

Den Ausschüssen gehören in der 18. Wahlperiode jeweils 11 Abgeordnete an. Eine Ausnahme bildet der Petitionsausschuss, der 13 Mitglieder hat. Ausschüsse sind ein verkleinertes Abbild des Parlaments, denn die Fraktionen sind dort gemäß ihrer Stärke im Plenum vertreten. In der 18. Wahlperiode wie folgt: CDU 3 Sitze, SPD 3, Grüne 2; FDP, Piraten und SSW je einen. Bis auf wenige Ausnahmen (insbesondere Petitionsausschuss) sind die Sitzungen öffentlich.

Die acht Ausschüsse des Schleswig-Holsteinischen Landtages sowie der Erste Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Friesenhof“:

 

Daneben gibt es weitere Fachgremien, in denen Landtagsabgeordnete wirken, etwa das Kontrollgremium für den Verfassungsschutz oder den Richterwahlausschuss.

Zur Bearbeitung bestimmter Themenfelder kann das Parlament zudem Untersuchungsausschüsse, Sonderausschüsse oder Enquête-Kommissionen einsetzen.

Eine Übersicht der Zuständigkeiten unserer Abgeordneten für diese Fachgremien finden Sie hier:

Sprechpositionen