Bestattungsgesetz: Selbstbestimmung muss über finanziellen Interessen stehen

Die PIRATEN fordern eine Liberalisierung des Bestattungsrechtes in Schleswig-Holstein. Wie in Bremen sollen Urnenbestattungen künftig auch außerhalb der Friedhöfe möglich sein. Zudem sollen Angehörige Urnen ihrer Verstorbenen für zwei Trauerjahre bei sich daheim verwahren dürfen. Der Wunsch nach dieser Liberalisierung ergibt sich aus Bürgeranregungen und repräsentativen Emnid-Umfragen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat heute diesen Gesetzentwurf beraten und beschlossen, eine mündliche Anhörung durchzuführen.

Uli König, Abgeordneter der PIRATEN, zu dem Ergebnis der schriftlichen Anhörung:
„Das Ergebnis der Anhörung ist ein Erfolg für den Gesetzentwurf der PIRATEN. Überwiegend wird dem Entwurf zugestimmt. In den kommenden Anhörungen können ein Konsens gefunden und Missverständnisse ausgeräumt werden.

Die Gegner kritisieren zum Beispiel, dass durch die Liberalisierung des Bestattungsrechts angeblich zusätzliche Kosten entstünden. In Wahrheit machen sie sich aber offenbar nur Sorgen um ihre Einnahmen: Wird die Asche auf den Wunsch des Verstorbenen verstreut, brauchen die Angehörigen nicht mehr zwingend einen Grabstein. Gibt es kein Grab auf dem Friedhof, gibt es auch keine Einnahmen für die Friedhofsverwaltung.

Rein finanziellen Sorgen dürfen nicht über dem Willen der Verstorbenen und deren Angehörigen stehen. Ebenso fadenscheinig ist die Behauptung, dass jeder Mensch mit seinem Tod Eigentum der Allgemeinheit wird – all seine letzten Wünsche wären hinfällig. Das sehen wir PIRATEN und glücklicherweise auch der überwiegende Teil der Anhörungsrunde deutlich anders.“

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1 Kommentar

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    H. K.
    12. Januar 2017 um 23:59 Uhr

    Ich finde es gut in der USA darf man die Asche auch mit nach Hause nehmen. Es gibt so viel wunderschöne Urnen und da würde mancher bestimmt eine teurere Urne kaufen, denn die meisten Antworte lauten für die Erde zu schade.