Rente ab 62 für Landesminister bleibt -­ Regierungsfraktionen gegen Angleichung

Die PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag wollten mit einem Gesetzentwurf erreichen, dass Minister künftig in der Regel erst mit 67 Jahren eine Pension erhalten und nicht wie bisher mit 62 Jahren. [1] Die Initiative fand breite Unterstützung von Landesrechnungshof, Beamtenbund, Bund der Steuerzahler und Wissenschaft (Prof. Dr.Dr. Battis). [2] Die übrigen Fraktionen lehnten unseren Gesetzentwurf heute im Innen- und Rechtsausschuss jedoch ohne Begründung ab.

Der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer kritisiert die Entscheidung scharf: „Während das Renteneintrittsalter für `Normalsterbliche‘ kontinuierlich steigt, dürfen Minister immer noch ab 62 Jahren in Pension gehen. Solche Privilegien für Minister sind gegenüber dem durchschnittlichen Bürger nicht zu rechtfertigen. Andere Länder und der Bund haben das Eintrittsalter längst angehoben ­ doch ausgerechnet das hochverschuldete Schleswig-Holstein leistet sich weiterhin Luxuspensionen. Solche Entscheidungen erschüttern das Vertrauen der Bürger in die Politik weiter. Es ist unglaubwürdig, wenn rot-grün-blau einerseits zur Wahlbeteiligung aufruft und gegen Rechtspopulisten wettert, und andererseits Verdruss und Widerstand durch die eigene Politik schürt.“

[1] Abgelehnter Gesetzentwurf der PIRATEN „Gesetz zur Angleichung der Regelaltersgrenze von Ministern an Beamte“ http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2600/drucksache-18-2621.pdf

[2] Stellungnahmen von Sachverständigen:

* „Das Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein sieht, vergleichbar zum Rentenrecht, für die Beamtinnen und Beamten grundsätzlich eine Regelaltersgrenze von 67 vor. […] Dies und die Übergangsregelungen in §§ 35 Abs. 2 Landesbeamtengesetz, 88 Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein sollten für die Landesministerinnen und Landesminister entsprechend gelten.“ (Gaby Schäfer, Präsidentin des Landesrechnungshofs)

* „Nach der Anhebung der Altersgrenzen für Beamte ist es nur konsequent, diese Regelung nun auch für die Minister umzusetzen.“ (Anke Schwitzer, Landesvorsitzende Deutscher Beamtenbund)

* „Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, warum die Anhebung der Regelaltersgrenze nicht auch für Minister und Ministerpräsidenten in Schleswig-Holstein gelten soll. Sowohl aus Gründen der Gleichbehandlung als auch zur höheren Akzeptanz der teilweise umstrittenen Entscheidungen über die Altersgrenzen für Beamte und Rentenversicherte ist es notwendig, die Altersgrenze für Minister und Ministerpräsidenten an die allgemeine Altersgrenze anzupassen.“ (Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler)

* „[…] nicht gerechtfertigte Privilegierung von Ministern gegenüber anderen Berufstätigen (nicht nur Beamten) […]“ (Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Battis)

 





	
					
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1 Kommentar

  • 1
    Anonymous
    3. Juni 2016 um 22:04 Uhr

    Wen bzw wieviele betrifft denn das eigentlich?