Schleswig-Holstein soll gegen Vorratsdatenspeicherung vor Bundesverfassungsgericht ziehen

Die Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat heute beantragt, dass das Land beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten einleiten soll. Wörtlich heißt es in dem Antrag, über den im Februar entschieden wird:[1] „Der Landtag lehnt eine anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung weiterhin ab und fordert die Landesregierung auf, unverzüglich bei dem Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren gegen das ‚Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten‘ einzuleiten.“

Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) erklärt: „Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, seine Bürger vor dieser Totalerfassung zu schützen und vertrauliche Kommunikation im Land wieder möglich zu machen. Verfassungsbeschwerden von Einzelpersonen unterliegen höheren Hürden; sie allein werden der massenhaften Dimension dieses Gesetzes nicht gerecht. Es braucht den Paukenschlag einer Länderbeschwerde, um einen solchen eklatanten Verfassungsbruch in Zukunft zu verhindern.“

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern.[2] Schleswig-Holstein und Thüringen hatten im Bundesrat zuletzt vergeblich beanstandet, dass das Gesetz Grundrechte verletze.[3]

Breyer: „Die Bürger erwarten nun von unserem Land, dass es die Konsequenz zieht und gegen die gleichwohl beschlossene massenhafte Grundrechtsverletzung das Bundesverfassungsgericht anruft. Eine verdachtslose und massenhafte Vorratsspeicherung der Kontakte und Bewegungen von 80 Mio. Menschen in Deutschland ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. Dieses Gesetz beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Bürger auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Abgeordneten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen.“

[1] Antrag der PIRATEN „Schleswig-Holstein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht“: hier
[2] Landtagsbeschluss gegen Vorratsdatenspeicherung: hier
[3] Von Schleswig-Holstein unterstützter Bundesratsantrag: hier

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1 Kommentar

  • 1
    Andreas
    27. Januar 2016 um 20:36 Uhr

    Macht Ihr gut!