Der erste Spatenstich für das neue UKSH schaufelt Millionengrab für das Land

Für das ÖPP (Öffentlich-Private Partnerschaft) beim Neubau des UKSH war Grundlage die Annahme, dass das Bauvorhaben so um das 1,6fache günstiger für das Land Schleswig-Holstein werden würde, als wenn man es in klassischer Art und Weise durchgeführt hätte.

Durch die Optimierung von Betriebsabläufen im UKSH, die durch den Neubau unterstützt werden sollten, will das UKSH diese Rendite selbst erwirtschaften. Das Rechenmodell des UKSH dazu war so sehr „auf Kante genäht“, dass es bereits heute nicht mehr taugt. Abgesehen von offensichtlichen planerischen Fehlern ist das radikale Personaleinsparvorhaben des UKSH-Vorstandes nicht kompatibel mit dem Krankenhausstrukturreformgesetz, das im Herbst beschlossen werden wird.

Einsparungen zu Lasten von Pflege und ärztlicher Versorgung werden demnach künftig finanziell „bestraft“, sofern sich diese Einsparungen negativ auf die Patienten auswirken. Der Umstand, dass eine benachbarte Klinik in etwa 800 Meter Luftlinie Entfernung, die dem Sanakonzern gehört, eine eigene Stroke-Unit zur Behandlung von Schlaganfallpatienten betreibt, und dem UKSH damit Einnahmeverluste von mindestens 250.000,- € jährlich beschert, hatte bereits Auswirkungen auf die o.a. Rendite. Die mit dem Betreiben eines Notarztwagens automatisch verbundene Möglichkeit der Patientensteuerung begünstig die Klinik des Sanakonzerns noch einmal, weil ihm das ausgeschriebene Notarztfahrzeug zugewisen wurde, obwohl das UKSH ein deutlich günstigeres Angebot dafür abgegeben hatte.

„Hätte man beizeiten renoviert und instandgesetzt, wäre der Neubau des UKSH in diesem Umfang heute nicht nötig gewesen. Weil man früher schlichtweg haushaltsschonend alles dazu in die Zukunft vertagt hat, holt uns der damalige Geiz heute ein. Den Bürgern durch das ÖPP vorzugaukeln, der Neubau des UKSH sei ohne den Einsatz von Steuergeldern machbar, grenzt an parlamentarischen Betrug. Ohne Erreichen des Renditefaktors, aufgrund von planerischen Fehlern und wegen des Krankenhausreformstrukturgesetzes, wird das Land Schleswig-Holstein schon sehr bald haftungsschuldnerisch in Anspruch genommen werden. Aber dann will es wieder keiner gewesen sein.“

Die Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein hatte bei der Abstimmung im Landtag dazu als einzige Fraktion gegen den Neubau des UKSH mittels eines ÖPP gestimmt.

Der Berichtsantrag der Piratenfraktion im Originaltext:

Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung für den UKSH-Neubau

Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, zur 37. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags einen schriftlichen Bericht zu den Folgen aus dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) für das ÖPP-Modell zum Neubau des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein vorzulegen.

Der Bericht soll umfassend und mit voller Transparenz für die Öffentlichkeit Auskunft über die abzuleitenden
a) räumlichen,
b) personellen und
c) medizinischen
Folgen aus dem KHSG für den UKSH-Neubau geben und darlegen, wo genau die ursprünglichen Planungen für den UKSH-Neubau überarbeitet werden müssen und welche Folgen dies für die Renditeberechungen haben wird.

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