Erklärung zur Abstimmung über das Mindestlohngesetz

Bei der Abstimmung über das Mindestlohngesetz in der vergangenen Woche haben die Abgeordneten der PIRATEN Uli König, Sven Krumbeck und ich dem Gesetzentwurf zugestimmt, Angelika Beer, Wolfgang Dudda und Torge Schmidt haben ihn abgelehnt.

Meine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf begründe ich (Patrick Breyer) so: Wir Piraten haben im Bundestagswahlkampf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn von 9,01 Euro gefordert, der jetzt im Landesmindestlohngesetz vorgesehene Mindestlohn von 9,18 Euro kommt dem nahe. Behinderte Menschen sind von dem Mindestlohn ausgenommen. Das ist nicht unproblematisch, sichert aber ihre Arbeitsplätze bis zur Vornahme der erforderlichen bundesgesetzlichen Änderungen, um auch ihnen den Mindestlohn zahlen zu können. Nicht behinderten Menschen, die in Integrationsbetrieben arbeiten, ist sofort der Mindestlohn zu zahlen. Etwaige Geschäftsmodelle, die mit Dumpinglöhnen arbeiten, sind nicht schutzwürdig, auch nicht im Fall von Integrationsbetrieben. Die Orientierung des Landesmindestlohns an der Eingangsstufe des öffentlichen Dienstes halte ich für falsch, weil der Landesmindestlohn auch außerhalb des öffentlichen Dienstes Anwendung finden soll (wenn Privatunternehmen Landeszuschüsse erhalten). Leider konnten wir eine Änderung an dem Verfahren zur Festlegung des Mindestlohns nicht durchsetzen. Dennoch halte ich das Gesetz für eine Übergangszeit bis zur Einführung eines bundesgesetzlichen Mindestlohns für notwendig, damit jeder im Einflussbereich des Landes Beschäftigte von seiner Arbeit leben kann. Davon profitieren etwa Beschäftigte an den Universitäten oder am Universitätsklinikum, denen bisher weniger als 9,18 Euro pro Stunde gezahlt wird. Eine sichere Existenz ist Voraussetzung für ein freies und selbstbestimmtes Leben.

Die Gegenargumente zu dem Gesetzentwurf finden sich hier. Insbesondere wurde befürchtet, Menschen mit Behinderungen sehenden Auges in die Arbeitslosigkeit zu schicken, weil Integrationsbetriebe den Mindestlohn nicht erwirtschaften könnten.

Hintergrund: Wir PIRATEN lehnen den Fraktionszwang der etablierten Parteien ab. Weil es unter den Bürgerinnen und Bürgern, die wir als Abgeordnete vertreten, und unter den Mitgliedern der PIRATEN zu einer Frage unterschiedliche Meinungen geben kann, ist es richtig, dass jeder Abgeordnete nach seiner Überzeugung abstimmt. Die Bürger wollen Abgeordnete mit Rückgrat, die für ihre Überzeugungen einstehen. 77% der Menschen sagen in einer Umfrage, ein Abgeordneter sollte generell nur seinem Gewissen folgen. Wir Piraten machen dies möglich.

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