Altersarmut angehen: PIRATEN beziehen Stellung zu Forderungen der Senioren

Wir haben heute zu den diesjährigen Beschlüssen des Altenparlaments Stellung genommen.

Hintergrund: Einmal im Jahr nehmen schleswig-holsteinische Senioren für einen Tag in den Sesseln der Abgeordneten Platz. Auf Einladung des Landtagpräsidenten diskutieren sie im Landeshaus über die Themen, die ihnen unter den Nägeln brennen.

Im Folgenden ist jeweils zuerst der Beschluss des Altenparlaments aufgeführt und darunter unsere Stellungnahme dazu.

AP 24/1a
Einführung eines gesetzlich flächendeckenden Mindestlohns
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich über eine Bundesratsinitiative für einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 10,20 Euro einzusetzen

Die PIRATENFRAKTION unterstützt die Einführung eines bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns mit hoher Priorität. Da die aktuelle schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag zur Umsetzung nicht bereit ist, wird unverzüglich nach der Bundestagswahl die Einführung eines existenzsichernden Mindestlohns anzugehen sein.

AP 24/1b NEU
Bekämpfung von Kinderarmut
Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert,
Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Offensive gegen Kinderarmut in Schleswig-
Holstein muss wieder im Mittelpunkt der politisch Verantwortlichen stehen.
Das Handlungskonzept für eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut liegt vor und
die Landesregierung wird aufgefordert, bundespolitisch initiativ zu werden, eine eigenständige Grundsicherung für Kinder umzusetzen.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag mit hoher Priorität. Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens – auch für Kinder – ein. Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag einrichten, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Letztlich sollen die Bürger in einer Volksabstimmung über die in der Enquete-Kommission vorgestellten und andere Grundeinkommens-Modelle entscheiden.

AP 24/2
Bekämpfung der Altersarmut in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung wird dazu aufgefordert, auf Bundesebene Initiativen für die Bekämpfung der Altersarmut in Schleswig-Holstein zu starten. Unter anderem sollen
folgende Punkte aufgegriffen werden:
– Flächendeckende Einführung eines Mindestlohnes für Beschäftigte,
– Erhöhung der gesetzlichen Grundsicherung,
– keine Absenkung des Rentenbeitragssatzes ab 1.1.2013. Stattdessen soll der
Überschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zur Erhöhung des Rentenniveaus
benutzt werden.

Was den Rentenbeitragssatz anbelangt, haben Bundestag und Bundesrat entschieden, dass dieser ab 1. Januar 2013 um 0,7 Prozent sinken wird. Wir PIRATEN setzen uns mit hoher Priorität für das Recht jedes Menschen auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ein. In Anbetracht der aktuellen schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag werden Bundesratsinitiativen erst nach der Bundestagswahl Aussicht auf Erfolg haben.

AP 24/3
Freibetrag in der Grundsicherung
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative
für einen Freibetrag in der Grundsicherung (im Alter bzw. bei Erwerbsminderung)
nach folgender Staffelung auf den Weg zu bringen:
Bis zu 100 Euro Rente bleibt die Rente zu 100% anrechnungsfrei.
Bis zu 200 Euro Rente bleibt die Rente zu 75% anrechnungsfrei.
Bis zu 300 Euro Rente bleibt die Rente zu 60% anrechnungsfrei.
Ab 300 Euro Rentenansprüchen bleibt es bei dem Höchstanrechnungsfreibetrag von
180 Euro.

Wir Piraten streben bei der Rente eine große Reform an. Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst sollen zu einer Rentenkasse zusammengeführt werden. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse sollen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig einzahlen. Die Rentenbezüge sollen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente bewegen und jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate und die Änderung weiterer Kosten (z.B. Gesundheitskosten) berücksichtigt, angepasst werden. Die staatliche Rentenkasse soll sich eigenverantwortlich verwalten, ohne direkten Zugriff durch den Staat.

Was die Grundsicherung anbelangt, setzen wir Piraten uns mit hoher Priorität für das Recht jedes Menschen auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ein. Dabei setzen wir uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein. Dieses soll für Bezieher von Renten ebenso gelten wir für andere Menschen. Konkrete Möglichkeiten zur Ausgestaltung soll eine Enquete-Kommission des Bundestags prüfen und aufbereiten.

AP 24/4 NEU
Vorsorge im Winter
Die Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenwirkung mit den Kreisen und
kreisfreien Städten dafür zu sorgen, dass bedürftigen Menschen und Haushalten mit
Kindern nicht die Wärmequellen und der Strom abgestellt werden.

Die PIRATENFRAKTION trägt diese Forderung inhaltlich mit.

AP 24/5 NEU
Erhöhung des Vermögens-Schonbetrags
Die Landesregierung und der Landtag werden aufgefordert, darauf einzuwirken, dass
der “ Vermögens-Schonbetrag “ von Bürgern, die öffentliche Unterstützungsleistungen
erhalten von zurzeit 2.600,– € auf 5.000,– € erhöht wird.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/6 NEU
Finanzielle Ausstattung verwitweter Personen und Waisengeld
Die Landesregierung möge sich zur Bekämpfung der Altersarmut tatkräftig dafür einsetzen,
dass die finanzielle Grundausstattung von Personen mit Hinterbliebenen-
Anspruch angemessen anzuheben sind.

Die PIRATENFRAKTION erkennt hier Handlungsbedarf auf Bundesebene.

AP 24/7
Anerkennung von Kindererziehungszeiten.
Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert,
zeitnah eine Bundesratsinitiative zu unternehmen, in der die rentenrechtlichen Leistungen
für Kindererziehung und Pflege nicht nur ausgebaut, sondern dass insbesondere
für Kinder, die vor 1992 geboren sind, ebenfalls drei Jahre statt bislang ein Jahr
als Kindererziehungszeit anerkannt werden.

Die PIRATENFRAKTION nimmt diesen Antrag zur Kenntnis und weist auf das Rentenkonzept der Piratenpartei hin (siehe oben).

AP 24/8 NEU
Leistungsgerechtes Arbeiten
Die Landesregierung und der Landtag werden aufgefordert, für die steigende Anzahl
der älteren Beschäftigten in Verwaltung und Betrieben die gesetzlichen Voraussetzungen
zu schaffen und darüber hinaus bei fehlender Zuständigkeit des Landes sowohl
auf Bundesebene als auch bei den Sozialpartnern Maßnahmen zu initiieren, die
ein würdiges und gesundes Älterwerden im Beruf gewährleisten und so auch die
Voraussetzungen für Gesundheit und Lebensqualität im Ruhestand sicherstellen.
Handlungs- und Regelungsbedarf besteht demnach u. a. in den Bereichen
– betriebliches Gesundheitsmanagement,
– flexible Arbeitszeitgestaltung (betriebliche als auch persönliche Belange
berücksichtigen),
– keine Altersdiskriminierung bei Aus- und Fortbildung,
– leistungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung,
– optimal angepasste Anforderungen (weder Über- noch Unterforderung),
– betriebliches und soziales Umfeld (u. a. alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung),
– Vermeidung des Verlustes von Wissenstransfer (Wiederbesetzung bereits vor
Pensionierung/Renteneintritt).

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/9
Versicherungspflicht für alle Beschäftigungsverhältnisse
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative
anzustrengen, die für Beschäftigungsverhältnisse eine Versicherungspflicht ab
dem ersten Euro vorsieht.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/10
Investitionskosten in stationären Einrichtungen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten für die Bewohner in den stationären
Einrichtungen gesenkt werden.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/11 NEU
Medizinische Behandlung für alle
Die schleswig-holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu medizinischer Behandlung als Teil der Daseinsvorsorge haben.

Die PIRATENFRAKTION trägt den Antrag inhaltlich mit, weist jedoch auf die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers und die aktuellen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag hin.

AP 24/12 NEU
Praxisgebühr in der gesetzlichen KV abschaffen
Landesregierung und Landtag werden aufgefordert, sich bei der Bundesregierung
und im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die sogenannte „Praxisgebühr“ entfällt.

Die Abschaffung der Praxisgebühr ist inzwischen beschlossen.

AP 24/13 NEU NEU
Krankenhäuser
Die Landesregierung und die Bundesregierung werden aufgefordert, sich für einen
bundesweiten, einheitlichen Basisfallwert einzusetzen.

Wir PIRATEN haben im November 2012 ein umfassendes Gesundheitskonzept beschlossen. Danach sollen sich alle Bürger an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligen. Privilegien der Privaten Krankenversicherungsunternehmen sind im Interesse einer einkommens- und vermögensunabhängigen Gesundheitsversorgung abzuschaffen. Über die Ausgestaltung im Einzelnen wird zu diskutieren sein.

AP 24/14
Entlassmanagement in Krankenhäusern
Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, um ein optimales Entlassmanagement
durchzuführen, folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Das Entlassmanagement ist in den Behandlungsstrukturen der Krankenhäuser fest
zu verankern.
Das Entlassmanagement basiert auf einer ganzheitlichen Sichtweise und ist durch
den Expertenstandard Entlassmanagement und berufsethische Prinzipien definiert.
Sie sind entsprechend anzuwenden.
Abgeschlossen werden soll das Entlassmanagement mit einer schriftlichen Aufzeichnung,
die in Einzelfällen überprüft werden kann (z. B. MdK, Krankenkassen etc.).
Das Krankenhauspersonal (z. B. Ärzte, Pflegepersonal, Sozialpädagogen) benötigt
dafür ausreichend Zeit.
Für die Zeit „nach dem Krankenhaus“ ist eine umfangreiche Infrastruktur aufzubauen.
Es gilt dabei immer: Rehabilitation vor Pflege und ambulante Pflege vor stationärer
Pflege.
Die Kostenübernahme ist in Verträgen zu regeln. Die Kosten dürfen nicht nur den
Patienten aufgebürdet werden.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt die Zielrichtung dieses Antrags inhaltlich. Inwieweit sie sich auf Landesebene umsetzen lässt, ist zu prüfen.

AP 24/15
Palliativ- und Hospizbehandlung
Die Landesregierung wird aufgefordert, vermehrt Hospiz- und Palliativbehandlung im
Land möglich zu machen.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag ausdrücklich, da es zu wenige Einrichtungen gibt, die allen Menschen einen würdevollen Tod ermöglichen. Inwieweit er sich auf Landesebene umsetzen lässt, ist zu prüfen.

AP 24/16 und AP 24/17 NEU
Besondere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen
Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, das SbStG [Selbstbestimmungsstärkungsgesetz] und die SbStG-DVO
dahingehend zu ändern, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in besonderen
Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen (§ 8 SbStG) und im Betreuten Wohnen (§ 9
SbStG) die gleichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten, wie sie für die
Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen vorgesehen sind.
Hierbei sollte unter anderem darauf geachtet werden, dass in die Durchführungsverordnung
im § 14 ein neuer Absatz 2 mit folgendem Inhalt eingefügt wird:
„Ein Beirat wird auch in besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen gemäß
SbStG gewählt, wenn in diesen Einrichtungen keine Wahlfreiheit bzgl. der Pflege,
der Betreuung und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.“

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag inhaltlich. Für uns PIRATEN ist Mitwirkung und Mitbestimmung der Bürger, wie es Ziel dieses Antrags ist, von zentraler Bedeutung.

AP 24/18 NEU
Anwendung des Familienpflegezeitgesetzes für den öffentlichen Dienst
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Möglichkeiten des Familienpflegezeitgesetzes
für den Öffentlichen Dienst (Angestellte und Beamte) zugänglich zu machen.

Für Beamtinnen und Beamte besteht die Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub aus familiären Gründen zu beantragen, wenn ein naher Angehöriger zu pflegen ist. Im Vergleich zu den Regelungen Familienpflegezeitgesetzes, dessen Anspruch auf max. zwei Jahre beschränkt ist, verfügt das Land über eine flexiblere Lösung. Lediglich die Vorweggewährung von Besoldungsanteilen durch den sog. Aufstockungsbetrag ist bei Beamtinnen und Beamten nicht vorgesehen; diese müssten aber auch nach dem Familienpflegezeitgesetz wieder abgetragen werden. In Anbetracht der finanziellen Situation des Landes wäre zu prüfen, mit welchen Mehrbelastungen eine Vorweggewährung von Besoldungsanteilen verbunden wäre.

AP 24/19
Weitere Schritte zur Verbesserung der Pflegesituation in Deutschland
Landes- und Bundesregierung werden aufgefordert, weitere Schritte zur Verbesserung
der Pflegesituation in Deutschland einzuleiten.

Die PIRATENFRAKTION stellt fest, dass auf Landesebene bereits konkrete Schritte bezüglich der Nachwuchsförderung der Pflegeberufe eingeleitet wurden, die über den Antrag hinausgehen (vgl. etwa den Antrag „Pflegeausbildung zukunftssicher machen und Attraktivität des Pflegeberufes stärken“, Drucksache 18/183). Der Antrag ist daher erledigt.

AP 24/20
Pflegestützpunkte
Die Landesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass in allen Kreisen
unabhängige Pflegestützpunkte mit niederschwelligem Zugang entstehen.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag ausdrücklich.

AP 24/21
Fachkraftquote in den stationären Einrichtungen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass für die Pflege pflegebedürftiger Menschen examinierte
Pflegekräfte eingesetzt werden und die 50% Fachkraftquote nicht unterschritten wird.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt den Antrag inhaltlich.

AP 24/22
Pflegekammer
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Pflegekammer
für die Pflegeberufe schnellstmöglich geschaffen werden.

Der Antrag ist zwischenzeitlich umgesetzt worden.

AP24/23
Geförderte Ausbildungsplätze in der Altenpflege
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass die 2 x 200 Ausbildungsplätze für die Altenpflege so
verteilt werden, dass auch Schulen im Randgebiet zu Hamburg eine sichtbare Förderung
erhalten.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis und bekräftigt ihre Forderungen nach weiter gehenden Schritten.

AP 24/24 NEU
Ausbildung des Altenpflegepersonals mit Schwerpunkt DEMENZ
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass auch in Schleswig-Holstein die gerontopsychiatrische
Ausbildung in der Altenpflege verankert wird.
Insbesondere soll in der Altenpflegeausbildung das Thema Demenz stärker berücksichtigt
werden.

Die PIRATENFRAKTION erkennt die Zielrichtung dieses Antrags ausdrücklich als richtig an.

AP 24/26
Kostenlose Ausbildung und Schulung von Beraterinnen und Beratern zur Unterstützung von pflegenden Personen gegenüber dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Der Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen,
eine von den Krankenkassen unabhängige Begutachtung zu schaffen. Die Begutachtung
soll im Beisein von Pflegefachkräften, Betreuern oder Angehörigen durchgeführt
werden, bei gleichzeitiger Unterrichtung des Hausarztes. Das MDK -Gutachten ist
nach erfolgter Begutachtung allen Beteiligten unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24 /Dringlichkeitsantrag 1 NEU
Arbeitserlaubnis für die spanischen Pflegefachkräfte
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
schnellstmöglich die zurückgenommene Arbeitserlaubnis für die spanischen Pflegefachkräfte (projektbezogen) wieder zu erteilen, damit diese bis zur erfolgreichen Ablegung der Deutschsprachprüfung (zwölf Monate) in Deutschland bleiben können.

Der Landtag beschäftigt sich mit einem Antrag auf Beschränkung der Anforderungen an die Sprachkenntnisse ausländischer Pflegefachkräfte und auf berufsbegleitenden Kenntniserwerb. Im Sozialausschuss ist dieser Antrag gegen die Stimmen der PIRATEN abgelehnt worden.

AP 24/27
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
als rechtsverbindlich anerkannt wird.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag.

AP 24/28
Die Berater (Multiplikatoren) Heimmitwirkung SH in stationären Einrichtungen
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass die Berater (Multiplikatoren) Heimmitwirkung SH in den
stationären Einrichtungen ein fester Bestandteil werden.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/29
Aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren an der politischen Willensbildung
Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert,
für Seniorinnen und Senioren gesetzliche Mitwirkungsrechte zu schaffen.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag.

AP 24/30 und 24/31 NEU
Gemeindeordnung
Landtag und Landesregierung werden aufgefordert, die Gemeindeordnung
Schleswig-Holsteins § 47 d und e wie folgt zu ändern:
§ 47 d Seniorenbeiräte
(1) In Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnern ist ein Seniorenbeirat einzurichten.
In Gemeinden mit weniger als 8.000 Einwohnern ist der Einrichtung eines Seniorenbeirates
stattzugeben, wenn das Verlangen von mindestens 5 Bürgerinnen oder Bürgern
über 60 Jahre in einer Gemeinde besteht.
(2) Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der Einwohner der Gemeinde ab dem
vollendeten 60. Lebensjahr, setzt sich für deren Belange sowie generationenübergreifende
Angelegenheiten ein und berät die Organe der Gemeinde in diesen. Das
Nähere regelt die Hauptsatzung.
(3) Die Satzung bestimmt die Anforderungen an die Mitgliedschaft im Beirat, die Zahl
der Beiratsmitglieder, das Wahlverfahren und die Grundzüge der inneren Ordnung.
Ein Beiratsmitglied darf nicht gleichzeitig ein politisches Amt in der Gemeinde innehaben,
auch nicht bürgerliches Mitglied sein.
(4) Die Sitzungen der Beiräte sind öffentlich, soweit durch Satzung nichts anderes
geregelt ist. § 46 Abs. 8 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Die Mitglieder des Seniorenbeirats sind ehrenamtlich tätig.
§ 47 e Stellung des Seniorenbeirats
(1) Der Seniorenbeirat ist über alle öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte
von Sitzungen der kommunalen Gremien zu unterrichten.
(2) Der Seniorenbeirat kann in Angelegenheiten, welche die Gruppe der älteren
Menschen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr betreffen, Anträge an die Gemeindevertretung
und die Ausschüsse stellen. Die oder der Vorsitzende des Seniorenbeirates
oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied des Seniorenbeirates hat das
Recht, an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilzunehmen,
das Wort zu verlangen und Anträge zu stellen.
(3) Der Seniorenbeirat regelt seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Ablauf
der Sitzungen durch eine Geschäftsordnung, soweit dieses Gesetz und die Satzung
(§ 47 f) keine Regelung enthalten.
Der bisherige § 47 d wird zu § 47 f.
Der bisherige § 47 e wird zu § 47 g.
Der bisherige § 47 f wird zu § 47 h.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/34
GEZ-Gebühren in der Eingliederungshilfe
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass der bürokratische Aufwand zur Befreiung von der GEZ-Gebühr
in der Eingliederungshilfe abgeschafft wird.

Die PIRATENFRAKTION weist darauf hin, dass die Rundfunkgebühren künftig durch Rundfunkbeiträge ersetzt werden. Einrichtungen des Gemeinwohls profitieren von einem gedeckelten Rundfunkbeitrag: Sie zahlen maximal 17,98 Euro pro Monat und Betriebsstätte. Es wird abzuwarten sein, wie sich die Neuregelung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in der Praxis auswirkt.

AP 24/36
Aufhebung der Höchstaltersgrenzen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
dafür zu sorgen, dass die Höchstaltersgrenzen in Gesetzen und Verordnungen des
Landes überprüft werden und sich dafür einzusetzen, dass dies auch auf Bundesebene
geschieht.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/37 und AP 24/38 NEU
Modernisierung und Ausbau von ÖPNV und SPNV
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
sich stärker für die Modernisierung und den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) einzusetzen und ihn sowie den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) ausdrücklich von Sparbeschlüssen auszunehmen.
Im Einzelnen werden Landtag und Landesregierung aufgefordert
1. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastinformation im ÖPNV und
SPNV zu ergreifen.
(1) In allen Fahrzeugen müssen die Haltestellen in einem Display angezeigt und
zusätzlich angesagt werden („Zwei-Sinnessystem“).
(2) Die Namen der Haltestellen sollen vom Bus aus lesbar sein.
(3) An zentralen Haltestellen sind elektronische Voranzeigen erforderlich.
(4) Die Bahnunternehmen müssen das an den Haltepunkten eingerichtete Zwei-
Sinne-Informationssystem auch bestimmungsgemäß benutzen (d. h. Anzeige
+ Ansage).
2. auf die Städte und Gemeinden einzuwirken, um den Anteil der barrierefreien
Haltestellen und der darauf abgestimmten Niederflurbusse kontinuierlich zu
erhöhen (d. h. stufenlos erreichbar, hohe Anfahrkante, gut lesbare Informationen,
Wetterschutz, Sitzgelegenheit).
3. darauf hinzuwirken, dass in den Orten, die ganz oder überwiegend durch
Schulbusverkehre an zentrale Orte angebunden sind, die Busse auch in den
Ferien fahren.
4. dafür zu sorgen, dass alle Telefonnummern im Kundendialog (vor allem Auskunft
und Beschwerdeannahme) kostenfrei angewählt werden können.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis. Ein generationengerechter Nahverkehr ist für uns von hoher Bedeutung. Wir PIRATEN setzen uns für einen fahrscheinlosen Nahverkehr ein, dessen Kosten von der Allgemeinheit getragen werden. Auf diese Weise kann trotz des demografischen Wandels ein attraktives Angebot aufrecht erhalten werden.

AP 24/42
Änderung der Landesbauordnung (LBO)
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
die Landesbauordnung im § 52 „Barrierefreies Bauen“ wie folgt zu ändern:
(1) Bei neu zu errichtenden Wohngebäuden und Arbeitsstätten muss ein Hauseingang
stufenlos, mindestens 90 cm breit und von Verkehrswegen aus barrierefrei
erreichbar sein. Das Eingangsgeschoss muss barrierefrei ausgeführt werden und
ebenso barrierefreie Sanitärräume enthalten.
(2) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses
barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohnund
Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit
dem Rollstuhl zugänglich sein. § 40 Abs. 4 bleibt unberührt.
(3) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen
Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen
und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe
zweckentsprechend genutzt werden können. Diese Anforderungen gelten insbesondere
für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere Arztpraxen und Apotheken
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
(4) 1. Wohnheime, Tagesstätten, Werkstätten und Heime für Menschen mit
Behinderungen,
2. Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Altenbegegnungsstätten,
3. Kindertagesstätten und Kinderheime
gilt Absatz 2 für die gesamte Anlage und die gesamten Einrichtungen.
(5) Bauliche Anlagen nach den Absätzen (3) und (4) müssen durch einen Eingang mit
einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein.
Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen
dürfen nicht mehr als 6 % geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein
und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am
Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die
Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an
beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen
sowie über die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppen müssen Setzstufen
haben. Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein. Ein Toilettenraum muss auch
für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen geeignet und erreichbar sein; er
ist zu kennzeichnen. § 40 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit einer geringeren Höhe
als nach § 40 Abs. 4 Satz 1, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.
Diese Bestimmungen sind sinngemäß auch auf Abs. (1) und (2) anzuwenden.
(6) Die Bestimmungen der Absätze (1) bis (5) gelten sinngemäß auch für umfassende
Um- und Erweiterungsbauten, sowie bauliche Maßnahmen zur Anpassung von
Wohnungen und Arbeitsstätten.
(7) Abweichungen von den Absätzen (1), (2) und (5) können gestattet werden, soweit
wegen schwieriger Geländeverhältnisse, ungünstiger vorhandener Bebauung
oder der Sicherheit behinderter oder alter Menschen die Anforderungen nur mit
einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.
a) Landesregierung und Parlament werden aufgefordert, diese Änderungen sofort
auf den Weg zu bringen und die entsprechenden Durchführungsrichtlinien unverzüglich
anzupassen.
b) Sollten andere gesetzliche Vorschriften auf Landes- oder Bundesebene diesen
Änderungen der LBO entgegenstehen, werden Landesregierung und Parlament
aufgefordert, die entsprechenden Änderungen der Gesetzeslage auf den Weg zu
bringen.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis, kann viele Punkte von der Zielrichtung her inhaltlich mittragen, verweist aber auf den Kostenfaktor.

AP 24/43
Gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am öffentlichen Leben
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
sich für die Beseitigung von Hindernissen im öffentlichen Raum, die sowohl optisch
als auch in der Handhabung Schwierigkeiten bereiten, einzusetzen. Gleiches gilt für
die Planung bei Neugestaltungen.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag vollständig.

AP 24/44 und AP 24/45 NEU
Kundentoiletten und Sitzgelegenheiten in Einkaufsmärkten
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen ins Baurecht aufzunehmen, die das Vorhalten
von frei zugänglichen, barrierefreien und kostenfrei nutzbaren Kundentoiletten
sowie Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum beinhalten.

Die PIRATENFRAKTION hat Verständnis für den Antrag; hat aber Bedenken hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeiten, vor allem im Hinblick auf kleine Märkte, die diese Forderungen nicht erfüllen können.

AP 24/46
Kataster: Personenaufzüge im Wohnhausbestand von Schleswig-Holstein
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, den Bedarf an Personenaufzügen zur Schaffung barrierefreien Wohnraums festzustellen und sich bei
den Kommunen dafür einzusetzen, entsprechende Planungsgrundlagen zu schaffen.
Hierfür sollen die Kommunen Daten bereitstellen und zusammen ein flächendeckendes
Kataster erarbeiten oder zumindest beispielhaft für zwei Großstädte/vier Kleinstädte/
weitere Dorfgemeinschaften Vergleichsdaten veröffentlichen.

Die PIRATENFRAKTION nimmt den Antrag zur Kenntnis.

AP 24/47 NEU
Barrierefreiheit im Denkmalschutz
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
die Formulierung im neuen Denkmalschutzgesetz § 7, Abs. 1, letzter Satz („Die Belange
von Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Personen
mit Mobilitätsbeeinträchtigung sind zu berücksichtigen.“) wie folgt zu präzisieren:
„Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu einem Kulturdenkmal ist auch bei
Beeinträchtigung der Hauptansicht zu genehmigen, wenn es keine Alternative dazu
gibt oder wenn der Zugang vorübergehend oder befristet geschaffen werden soll und
ohne Beeinträchtigung der Bausubstanz zurückgebaut werden kann. An Nebenseiten eines Kulturdenkmals müssen barrierefreie Zugänge (z.B. Rollstuhlrampen, Aufzüge) dann zugelassen werden, wenn sie für die Erreichbarkeit von Theater- und Konzertsälen sowie anderen Räumen für öffentliche Veranstaltungen unverzichtbar sind.
Sie sollen in ihrer Funktion und als technisches, modernes Bauwerk deutlich von der
historischen Bausubstanz unterscheidbar sein (z. B. ein Aufzugbau aus Stahl und
Glas) und dürfen in die historische Bausubstanz nur so weit eingreifen, wie es für
den barrierefreien Zugang unabdingbar ist.“

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag vollständig.

AP 24/48 und AP 24/49 NEU
Gezielte regionale soziale Wohnraumförderung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
darauf hinzuwirken, dass in Schleswig-Holstein eine an den regionalen Erfordernissen
ausgerichtete, gezielte soziale Wohnraumförderung betrieben wird. Insbesondere
sollen bauliche Voraussetzungen und Infrastrukturangebote für neue Wohnformen
berücksichtigt werden, damit ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben
können.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag.

AP 24/50 NEU
Langfristige Sicherung und Ausbau der Mehrgenerationenhäuser in städtischen und ländlichen Regionen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Mehrgenerationenhäuser in den
Kommunen langfristig gesichert und ausgebaut werden.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag.

AP 24/51
Ehrenamtskarte
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes
Schleswig-Holstein und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass die Ehrenamtskarte, die in Schleswig-Holstein nach
festgeschriebenen Kriterien vergeben wird, auch in den Kommunen eine Anerkennung
und Wertschätzung erfährt.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag.

AP 24 NEU
Keiner Steuerpflicht für öffentliche und freie gemeinnützige Bildungs- und Weiterbildungsangebote
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert,
sich in den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 und darüber hinaus mit
allen ihnen möglichen Mitteln dafür einzusetzen, dass entsprechend dem umfassenden
Bildungsbegriff der Volkshochschulen alle öffentlichen und freien gemeinnützigen
Bildungs- und Weiterbildungsangebote in Deutschland steuerfrei bleiben.

Die PIRATENFRAKTION unterstützt diesen Antrag, geht aber noch weiter und fordert grundsätzlich den freien Zugang zu Bildung für alle.

Kommentar schreiben

Comments are closed here.