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Richtervorbehalt

Polizeiliche Videoüberwachung nur mit richterlicher Anordnung!

Wir PIRATEN haben einen Gesetzentwurf eingebracht, demzufolge die schleswig-holsteinische Polizei eine verdeckte Bild- oder Videobeobachtung von Personen künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung vornehmen darf. Der Grund: Verdeckte polizeiliche Bildaufnahmen oder Videoaufzeichnungen, beispielsweise vor der Privatwohnung einer Person, sind typischerweise geeignet, besonders tief in die Privatsphäre des Betroffenen einzudringen. Erfolgen sie über einen längeren Zeitraum[…] » weiterlesen

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Video: Debatte über verborgene polizeiliche Videoüberwachung in voller Länge

Wir PIRATEN haben einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Richtervorbehalts bei verdeckten Bildaufnahmen und -aufzeichnungen vorgelegt (Drs. 18/446). Damit wollen wir erreichen, dass die schleswig-holsteinische Polizei künftig nur noch mit richterlicher Genehmigung verdeckte Bild- oder Videobeobachtungen von Personen machen darf. Der Grund: Verdeckte polizeiliche Bildaufnahmen, beispielsweise vor der Privatwohnung einer Person, sind geeignet, besonders tief in[…] » weiterlesen

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