SoA Verfassungsreform

1.

Der Sonderausschuss erhält den Auftrag, dem Landtag unter Berücksichtigung der Drucksachen

Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Landesverfassung zu prüfen und vorzulegen, die sich insbesondere beziehen auf

  • die Einführung einer Präambel betreffend das Selbstverständnis Schleswig-Holsteins als Teil der Ostseeregion und als Region in Europa,
  • die Einführung eines Grundrechtskatalogs,
  • die Aufnahme des Minderheitenschulwesens in Art. 8 LV,
  • die Stärkung des Parlaments im europäischen Mehrebenensystem, z.B. durch
    • Stärkung der Rolle des Landtages gegenüber der Landesregierung,
    • Erweiterung der Zustimmungserfordernisse zu Staatsverträgen,
    • Weisungsrecht des Landtags gegenüber der Landesregierung in bestimmten Angelegenheiten,
    • Verpflichtung der Landesregierung, auf Verlangen des Landtages Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben,
    • Ermöglichung plenarersetzender Beschlüsse von Parlamentsausschüssen,
  • die Verbesserung der Kooperation mit anderen Bundesländern, insbesondere:
    • Möglichkeit, Grundlagenstaatsverträge abzuschließen,
    • Einführung von Instrumenten für eine intensivierte parlamentarische Zusammenarbeit,
  • die Stärkung unmittelbar demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten:
    • die Einführung eines obligatorischen Verfassungsreferendums,
    • die Senkung der Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide,
    • die Ermöglichung öffentlicher Sitzungen des Petitionsausschusses bei öffentlichen Petitionen,
  • die Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz,
  • die Erweiterung der Verfahrensoptionen vor dem Landesverfassungsgericht, speziell
    • Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde,
    • Klagerecht des Landesrechnungshofs betr. haushaltsrechtliche Vorschriften,
  • Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs insbesondere betr. eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen und den Verzicht auf den Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 49 Abs. 1 LV,
  • Sicherung der Budgethoheit des Landtages,
  • die Bedingungen für die Veräußerung von Landesvermögen und Landeseinrichtungen,
  • Herausforderungen der digitalen Gesellschaft.

2.

Ferner soll geprüft werden, ob weitere Staatsziele wie

  • das Bekenntnis zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
  • das Bekenntnis zur Stärkung des Ehrenamtes,
  • die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Landesgebiet,
  • die Aufnahme einer Nachhaltigkeitsverpflichtung,
  • das Anstreben von Generationengerechtigkeit in die Verfassung aufgenommen werden sollen.

3.

Des Weiteren wird der Sonderausschuss gebeten, den Bedarf einer grundlegenden systematischen Überarbeitung der Landesverfassung zu prüfen.

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