Europaausschuss

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Kooperationen im Ostsee- und Nordseeraum und für Minderheiten

Aufgaben
Der Europaausschuss nimmt typische Querschnittsaufgaben wahr, dazu zählen die Analyse von europäischen Förderprogrammen, die Auswirkungen der EU-Politik auf die ländliche Entwicklung in Schleswig-Holstein, Fragen zur Meerespolitik, die Kompetenzverteilung im europäischen Mehrebenensystem, wobei dem Prinzip der Subsidiarität besondere Bedeutung zukommt, und die norddeutsche Zusammenarbeit im Rahmen des Staatsvertrages.

Ein besonderes Schwergewicht legt der Europaausschuss auf den Bereich der Ostseekooperation, insbesondere die Mitwirkung in der Ostseeparlamentarierkonferenz. Fragen zu Demokratieentwicklung und Minderheitenschutz im Ostseeraum stehen regelmäßig auf der Tagesordnung.

Nordseekooperation, deutschdänische Grenzlandarbeit, parlamentarische Partnerschaftsabkommen mit Pommern, Westpommern, Kaliningrad und der südschwedischen Region Schonen ebenso wie politische Lobbyarbeit in Brüssel stehen für die weit über die Landesgrenzen hinausreichende Einflussnahme des Europaausschusses.

Daneben ist der Europaausschuss auch für Bundesangelegenheiten zuständig, an denen die Länder in erster Linie über den Bundesrat mitwirken. Auch in diesen Fragen steht der Europaausschuss in engem Kontakt zur Landesregierung und lässt sich regelmäßig über sich abzeichnende bundespolitische Entwicklungen berichten. Die Zusammenarbeit mit den norddeutschen Ländern bietet eine gute Plattform, um sich auf der Bundes- und der europäischen Ebene Gehör zu verschaffen.

Ein Europa der Regionen: Die Mitwirkung der Länder in Europaangelegenheiten
Auf bundespolitischer Ebene wurde durch eine Änderung von Artikel 23 des Grundgesetzes im Jahr 1992 die verfassungsrechtlich verbürgte Mitwirkung der deutschen Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union im Grundgesetz verankert. Dabei erfolgt die förmliche Beteiligung aller Länder durch das Bundesratsverfahren und damit über die Landesregierungen. Diese Vorschrift stärkt die Stellung der deutschen Länder im Verhältnis zum Bund und verleiht ihnen auch im Rahmen der Europäischen Union ein größeres Gewicht.

Einrichtung des Europaausschusses
Auf die erweiterte Mitwirkung der Landesregierungen in Europaangelegenheiten reagierte die Schleswig-Holsteinische Landesregierung im Mai 1992 mit der Gründung eines Ministeriums für Bundesrats- und Europaangelegenheiten. Später kam zu dieser Ressortzuständigkeit noch die Zusammenarbeit im Ostseeraum hinzu. Das mit Recht verstärkte europapolitische Engagement der Exekutive erfordert eine parlamentarische Begleitung, Mitwirkung und Kontrolle der Regie-rungsarbeit. Deshalb beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag im Januar 1995 die Einrichtung eines Europaausschusses. Der Ausschuss hat 11 Mitglieder; seine Zusammensetzung spiegelt die politischen Kräfteverhältnisse im Landtag wider.

Arbeitsweise des Europaausschusses

  • Eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Fachausschüssen des Landtages ist bei der Wahrnehmung der vielfältigen Querschnittsaufgaben selbstverständlich.
  • Der Europaausschuss lässt sich von Vertretern der Landesregierung regelmäßig über deren europapolitische Aktivitäten informieren und hört Wissenschaftler und Experten zu aktuellen europapolitischen Themen an.
  • Er informiert sich bei auswärtigen Sitzungen direkt vor Ort und führt im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit selbst und gemeinsam mit Partnern Veranstaltungen, Kolloquien und Foren durch.
  • Öffentliche Ausschusssitzungen sowie eine aktive Informations- und Aufklärungsarbeit über europapolitische Themen schaffen Bürgernähe, die Basis für die Arbeit des Europaausschusses.
  • Die enge Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, die in unserem Land ein beachtliches ehrenamtliches Engagement für Europa leisten, wird bewusst gepflegt.

Der Region in Berlin und Brüssel Gehör verschaffen
Der Europaausschuss kann auf diese Weise über die Landes- und Bundespolitik an europapolitischen Entscheidungen mitwirken und Einfluss nehmen. Er macht dabei von seinem Selbstbefassungsrecht umfassend Gebrauch, mit anderen Worten: die Mitglieder des Ausschusses entscheiden in eigener Verantwortung, welche Themen sie in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Aus solchen Befassungen gehen konkrete parlamentarische Initiativen hervor, über die der Landtag in seinen Plenarsitzungen entscheidet.

Ziel ist es, dass die Region mit einer Stimme spricht, damit sie auf der nationalen und europäischen Ebene gehört wird.

Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union
Hintergrund der Vereinbarung ist der Ende 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon, der Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente bei europapolitischen Entscheidungen vorsieht. Damit werden nationale Parlamente zum ersten Mal als Teil der demokratischen Struktur der Europäischen Union anerkannt.

Die Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten können jetzt überprüfen, ob das Prinzip der Subsidiarität eingehalten wird. Dies bedeutet, dass die Europäische Union nur dann tätig werden soll, wenn die Ziele einer Maßnahme wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können. Das Subsidiaritätsprinzip soll gewährleisten, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag kann bereits eine Stellungnahme zu einem Vorhaben der EU abgeben, bevor ein Vorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat der zuständigen Fachminister geprüft wird.
Damit diejenigen Vorhaben der Europäischen Kommission identifiziert werden, die für das Land von erheblicher Bedeutung sind, finden zweimal im Jahr gemeinsame Sitzungen von Landtag und Landesregierung statt.

Kontakt:
Referent der Fraktion: Alexander Ruoff
E-Mail: alexander.ruoff@piratenfraktion-sh.de

Homepage:
Zur Homepage des Europaausschusses sowie zu den Terminen des Ausschusses klicken Sie hier.

Mit ParlaRadio live dabei:
In den Ausschüssen finden die fachpolitischen Beratungen statt. Hier fallen oft die parlamentarischen Entscheidungen – meist lange vor der Abstimmung im Plenum.
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Mitglieder:

Sprechpositionen im Ausschussbereich: