Maulkorb wegen Postenschieberei: Jetzt entscheiden die Verfassungsrichter

Der Streit um einen Ordnungsruf gegen den Landtagsabgeordneten Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN beschäftigt am Freitag das Landesverfassungsgericht: Über Breyers Kritik an der Besetzung öffentlicher Ämter ohne offene Ausschreibung wird im Lübecker Rathaus ab 10 Uhr verhandelt.

„Der Ordnungsruf des Parlamentspräsidenten verstößt gegen die verfassungsrechtlich garantierte Redefreiheit. Wir PIRATEN akzeptieren keinen Maulkorb dafür, dass wir die Verteilung öffentlicher Ämter nach Parteienproporz anprangern“, erklärt Dr. Patrick Breyer seinen Gang zum Verfassungsgericht. „Die wahre Schande des Hauses ist, dass seit Jahrzehnten so verfahren wird und Kritiker mundtot gemacht werden sollen. Spitzenpositionen in Rechnungshof und Landesverfassungsgericht dürfen keine aufzuteilende Beute der Parteien sein, sondern müssen aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung mit den Besten besetzt werden. Nur so wird das Geld der Steuerzahler bestmöglich eingesetzt. Das unwürdige Postengeschachere der etablierten Parteien beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der höchsten Kontrollinstitutionen unseres Landes. Wir PIRATEN lassen uns durch Ordnungsrufe nicht davon abbringen, Druck zu machen und auf ein Ende dieser Postenschieberei zu pochen.“

Hintergrund:
Breyer hatte in der Dezembertagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags kritisiert, dass Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht in Absprache von SPD, CDU, Grünen, FDP und SSW ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden. Das langjährige SPD-Mitglied und persönlicher Freund von SPD-Landeschef Dr. Ralf Stegner, Bernt Wollesen, sollte zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs gewählt werden. Parlamentspräsident Schlie von der CDU erteilte nach der in seinen Augen „in höchstem Maße unwürdige“ Kritik Breyers einen Ordnungsruf und entschuldigte sich im Namen des Landtags für dessen Äußerungen.

Im Februar 2017 entzog der Parlamentspräsident Breyer während einer kritischen Rede zur Besetzung des Landesverfassungsgerichts ohne öffentliche Ausschreibung das Wort.

Im März 2017 wurde Breyer für seinen Einsatz gegen Postenschieberei der mit 1.000 Euro dotierte „Rückgratpreis“ verliehen.

Den bisher gewechselten Schriftverkehr hat der Abgeordnete auf seiner Homepage veröffentlicht.

Dort findet sich auch der vom Landesverfassungsgericht geplante Ablauf der Verhandlung.

Bild: Q.pictures / pixelio.de

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4 Kommentare

  • 1
    Frau Müller
    20. April 2017 um 12:20 Uhr

    Vielen Dank für Euren kompetenten und zivilisierten Einsatz für Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten!

  • 2
    Peter
    21. April 2017 um 07:33 Uhr

    Die Piraten sind und bleiben weiterhin die größte Gefahr für die Politik und den Lobbyismus und nicht für die Bürger. Schade das so wenige den Gedanken der Piratenpartei nicht ansatzweise verstanden haben oder verstehen wollen.

    • 3
      Christian Lewin
      21. April 2017 um 09:28 Uhr

      Moin Peter,
      erstmal danke für das Lob! Aber wir müssen da etwas relativieren: Die Piraten heizen den etablierten Politikern richtig ein und sorgen für frischen Wind – als Gefahr für die Politik sehen wir uns deshalb aber nicht 🙂

  • 4
    BuFiPo
    4. Mai 2017 um 08:00 Uhr

    Die Frage müsste lauten: Was steckt dahinter? bzw. wie unabhängig ist manche parlamentarische Gruppierung bzw. das Parlament selbst? und wer profitiert letztendlich davon bzw. gab es eine Gegenleistung usw.?

    S.H. ist dabei kein Einzelfall – wie Fälle z.B. aus Bayern zeigen, Im Allgäu geht es um den geplanten Ausbau eines Skigebietes am „Riedberger Horn“ – bei der Abstimmung stimmten 4 Personen mit, die an der Liftgesellschaft beteiligt sind.

    Auch in Regensburg wurden dubiose Geschäfte zwischen einem Oberbürgemeister und einer Baufirma bekannt – eine Hand wäscht bekanntlich eine andere.

    Bundesweit wird die Dunkelziffer noch weit höher liegen – wo kein Kläger, da kein Richter – und man sorgt dafür, dass keine Kontrollen statt finden.