#PiratenWirken: Verschleppung von CETA ist verfassungswidrig

Der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags beanstandet, dass die Küstenkoalition das von den PIRATEN beantragte Nein zum umstrittenen CETA-Abkommen im Bundesrat seit Sommer 2016 immer wieder vertagt. Die Parlamentsjuristen könnten „keinen tragfähigen Sachgrund erkennen, der das sechsmalige Absetzen des Antrags von der Tagesordnung des Europaausschusses rechtfertigen könnte“, heißt es in der Stellungnahme. Der bisherige Umgang mit dem Antrag der PIRATEN verstoße gegen die Landesverfassung. Falls möglich und zumutbar müsse noch vor der Landtagswahl eine Entscheidung getroffen werden.

„Der Bundesrat ist die letzte Chance, Konzernklagen vor einem Schiedsgericht und damit einen Ausverkauf der Demokratie an die Wirtschaft zu verhindern“, erklärt der Piratenabgeordnete Patrick Breyer. „Die Stegner-Koalition will den Wähler für dumm verkaufen, wenn sie sich bis zur Landtagswahl alle Optionen offen halten will – der Bürger soll die Katze im Sack wählen und den Grünen nach der Wahl ein Einknicken wegen ‚parlamentarischer Zwänge‘ ermöglichen. Jetzt ist klar: diese Vogelstraußpolitik des Verschleppens und Vertagens durch SPD, Grüne und SSW ist verfassungswidrig. Schluss mit Wegducken, jetzt ist die Zeit Farbe zu bekennen!“

Der Europaausschuss befasst sich morgen erneut mit dem Antrag der PIRATEN, CETA im Bundesrat abzulehnen.

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes „Pflicht des Europaausschusses und/oder des Landtages zur Sachentscheidung über den Antrag der Piratenfraktion Drs. 18/4299“:
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/7500/umdruck-18-7534.pdf

Antrag der PIRATEN gegen CETA

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