Postkontrollen in JVA Lübeck: Wunderliches Weltbild des Justizministeriums

In der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses gab der Staatssekretär des Justizministeriums, Herr Schmidt-Elsäßer, eine Stellungnahme zu den Briefkontrollen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lübeck ab. Darin erklärte er die Kontrollen als gesetzeskonform. Hierzu erklärt Wolfgang Dudda, der justizpolitische Sprecher der Piratenfraktion:

„Ich bin sehr verwundert über das Weltbild, das offenbar im Justizministerium herrscht. Man meint dort allen Ernstes, es sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn alle Post geöffnet und auf unerlaubte Gegenstände untersucht werde, auch die von Landtagsabgeordneten und Bundesverfassungsgericht. Man glaubt also, Landtagsabgeordnete und Bundesverfassungsrichter würden ihr Amt dazu missbrauchen, verbotene Gegenstände in JVAen zu schicken! Das ist krude und letztlich sogar unverschämt“, ärgert sich Dudda.

Auch die rechtliche Würdigung kann er nicht nachvollziehen. „Das Gesetz stellt zwar die Regel auf, dass ein- und ausgehende Schreiben auf verbotene Gegenstände kontrolliert werden. Diese Regel wird aber im nachfolgenden Paragrafen (§50) für eine Reihe von Absendern aufgehoben, unter diesen eben auch Landtagsabgeordnete und Verfassungsrichter. Deren Schreiben dürfen nach dem Gesetz nicht nur nicht kontrolliert, sondern schon gar nicht überwacht werden. Diese Ausnahmeregelung wäre bei der Interpretation des Justizministeriums völlig sinnfrei und überflüssig, wenn eben doch jedes Schreiben geöffnet und kontrolliert werden dürfte.“

 

Bild: Q.pictures / pixelio.de

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