PIRATEN decken zunehmende Handyortung im Norden auf

Auf Anfrage der PIRATEN hat die Landesregierung mitgeteilt, dass es in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr dreimal so viele Funkzellenabfragen zum Zweck der Strafverfolgung wie bei der letzten Auswertung von 2012 gegeben hat. Bei durchschnittlich 15.000 Betroffenen pro Abfrage wurden 2016 schätzungsweise mehr als 13 Millionen Mal Handynutzer geortet. Statistisch gesehen war danach jeder Schleswig-Holsteiner mit seinen 2,8 Millionen Einwohnern schon mehrfach im Visier der Ermittler.

Der Piratenabgeordnete Uli König: „Schätzungsweise 13 Millionen unverdächtige Menschen in Schleswig-Holstein geraten jährlich ins Visier der Polizei – alleine aufgrund ihres Aufenthaltsorts. Der steile Anstieg der Abfrage von Handynutzern ist nicht zu rechtfertigen, wenn man sich die etwa gleich bleibende Zahl von Straftaten ansieht. Es ist unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Zumal aufgrund einer Funkzellenabfrage leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden kann, wer zur falschen Zeit am falschen Ort war.

Besonders besorgniserregend ist die Feststellung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), dass die erfassten Standortdaten selbst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens teils noch jahrelang auf Vorrat gespeichert bleiben.

Entsprechend der Forderung des ULD brauchen wir landesweite Vorgaben zur Datenlöschung und Benachrichtigung. Wir PIRATEN fordern darüber hinaus, dass nicht-individualisierte Funkzellenabfragen komplett abgeschafft werden.“

Eine von den PIRATEN angestoßene Untersuchung durch das Landesdatenschutzzentrum ergab, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit „oftmals nur unzureichend dokumentiert“ wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgte „in mehreren Fällen nicht“. Die Frage der Datenlöschung sei „in jedem Verfahren unterschiedlich, teilweise auch gar nicht“, beantwortet worden. Die Landesdatenschutzbeauftragte fordert „zentrale Vorgaben“ durch den Generalstaatsanwalt, „um eine einheitliche Durchführung von Funkzellenabfragen nach grundrechtskonformen Maßstäben sicherzustellen.“

Statistik für 2016

Statistik für 2013-2015

Statistik für 2009-2012

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