Petitionsrecht stärken – Bürgerrechte stärken!

Petitionsrecht ist das Recht eines Bürgers, sich mit Eingaben an den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu wenden. Die Piraten-Fraktion will nun die Rechte der Petenten und des Petitionsausschusses stärken. Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs erklärt der Piratenabgeordnete und Mitglied des Petitionsausschusses, Uli König:

„Das Recht, sich mit Beschwerden und Anregungen an den Landtag zu wenden, ist ein demokratisches Grundrecht. Doch für Schleswig-Holstein gibt es bis heute kein Petitionsgesetz. Das wollen wir PIRATEN ändern.

Mit unserem Petitionsgesetz wollen wir Petenten, auch öffentlich Bedienstete, künftig gesetzlich vor Nachteilen durch ihren Hilferuf schützen. Öffentlich Bedienstete sollen Missstände ohne Einhaltung des Dienstwegs melden dürfen. Das Petitionsrecht soll außerdem durchsetzungsfähiger werden: Die Landesregierung soll künftig berichten müssen, wenn sie einer Bitte des Ausschusses um Abhilfe nicht nachkommt. Und: Erstmals soll es möglich werden, über die Homepage des Landtags Diskussionsbeiträge zu öffentlichen Petitionen abzugeben. Auf diesem Weg können den Petitionsausschuss wichtige Hinweise erreichen.

Dieses Gesetz ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung, und das ist es wofür wir PIRATEN jeden Tag kämpfen!“

Link zum Gesetzentwurf mit Begründung
www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2017/02/drucksache-18-51962.pdf

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