Umgang mit Heimkindern: Schäbiger geht es nicht

Stellt Euch vor, als Kind in einem staatlichen Heim untergebracht worden zu sein und neben nächtlichen Vergewaltigungen und der Ausbeutung als kostenlose Zwangsarbeiter wurdet Ihr dort außerdem auch noch Opfer von Medikamentenversuchen. Und nun stellt Euch bitte auch noch vor, dass das, was mit Euch gemacht wurde, Jahrzehnte später aufgedeckt wird. Als heute Erwachsene versteht Ihr deshalb erst heute, warum Euer Leben nicht in normalen Bahnen verlaufen konnte. Die gesundheitlichen Schädigungen der Medikamentenversuche und die anderen erlittenen Traumatisierungen haben verhindert, dass Ihr wie Eure in ihren Familien behütet aufgewachsenen Altersgenossen ins Leben starten konntet. Es war dieser Staat, der Euch nicht vor Vergewaltigern, Zwangsarbeit und der unfreiwilligen Rolle als „Versuchskaninchen der Pharmaindustrie“ geschützt hat! Gegen diesen Staat habt Ihr deswegen Rechtsansprüche. Dieser Staat ist Euch etwas schuldig! So weit, so klar?

Und nun geht Ihr bestimmt auch davon aus, dass dieser Staat seinen daraus entstandenen Pflichten gewissenhaft nachkommt, nicht wahr? Diese Bundesrepublik Deutschland ist ja auch ein Rechtsstaat mit hohen moralischen Ansprüchen, dessen Ethik maßgeblich geprägt ist durch den Artikel 1 seines Grundgesetzes, in dem die Unantastbarkeit der Menschenwürde zum Maß der Dinge erklärt wurde. Wie ich am vorigen Donnerstag, dem 2. Februar 2017, erfahren habe, ist das heutzutage jedoch mehr eine Frage der Kassenlage als eine des Anstandes. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir in meinen fast 60 Jahren als Bürger dieses Landes ein schäbigeres staatliches Handeln untergekommen ist als das, was dieser Staat als „Wiedergutmachung“ an dieser Stelle organisiert!

Hier zum besseren Verständnis ein Filmbeitrag des NDR aus dem Oktober 2016 zum Thema „Medikamentenversuche an Heimkindern“: Link

Warum der NDR in seinem Beitrag darauf verzichtet hat, unsere/meine viele Monate zuvor gestartete parlamentarische Initiative zu erwähnen, obwohl ihm diese bekannt war, dürft Ihr den Autor des Beitrages gerne fragen. Es war so: Im Frühjahr 2016 wendeten sich die Betroffenen und die im Beitrag genannte Sylvia Wagner an mich und baten um meine Unterstützung in der Sache. Wir trafen uns deshalb und sprachen mehrfach miteinander. Daraus resultierte dann dieser Antrag von uns/mir, der exakt die Wünsche der Betroffenen wiedergibt. Mehrfach auf die Tagesordnung der Plenardebatten gesetzt, landete dieser Antrag im September 2016 ohne parlamentarische Aussprache im Sozialausschuss. Auch hier wurde er mehrfach vertagt, bis er dann vergangene Woche doch noch behandelt wurde. Kurz vor der Sitzung des Sozialausschusses erreichte mich dann der Änderungsantrag der Regierungskoalition zu meinem Antrag. Weil seit meiner Antragsstellung tatsächlich einiges passiert ist und der Änderungsantrag den Sinn und Geist meines Antrages weitestgehend bedient hat, habe ich ihm zugestimmt. Das taten dann übrigens alle Fraktionen des Landtages in der Sitzung. Unabhängig von diesem „Antragsgeschehen“ hatte ich mit diesem Schreiben im November 2016 die Sozialministerin Alheit zur Berichterstattung im Sozialausschuss aufgefordert. Diesen Bericht gab die Sozialministerin dann auch ab und sorgte dann mit ihren Antworten auf meine Nachfragen fraktionsübergreifend für Entsetzen unter uns Sozialpolitikern. Mit meinen Fragen ergibt sich gleichzeitig für Euch das, was so widerwärtig an den vorgesehenen Regelungen für die duch Medikamentenversuche geschädigten Menschen ist:

  1. Warum sollen die Geschädigten nur einmalig 9.000 Euro aus dem im Dezember eingerichteten Fonds erhalten und wie wurde dieser Betrag berechnet?
  2. Warum müssen die so Geschädigten einen Verzicht auf Ansprüche aus anderen Fonds (sexueller Missbrauch und/oder Zwangsarbeit) erklären, auch wenn sie Leistungen aus diesem Fonds beanspruchen könnten?
  3. Warum müssen die Geschädigten mit Inanspruchnahme der Leistungen aus diesem Fonds einen Verzicht auf weitere Forderungen, selbst wenn gesundheitliche (weitere) Schädigungen erst noch auftreten, erklären?

Die Sozialministerin blieb eine schlüssige Antwort auf alle Fragen schuldig. Sie sagte uns aber, dass die Finanzminister des Bundes und der Länder letztlich über die Ausstattung und damit auch über die Handhabe des Fonds bestimmt hätten.

Wie geht es Euch jetzt nach dem Lesen dieses Beitrages? Ist das die Bundesrepublik Deutschland, die Ihr wollt? Was ist das für ein Land, das mit seinen schwächsten Menschen so umgeht?

 Mit besten Grüßen
Wolfgang Dudda
6 Kommentare

6 Kommentare

  • 1
    Stefan Eilts
    8. Februar 2017 um 09:50 Uhr

    Da der Autor des NDR-Beitrages explizit angesprochen wird: Im von Ihnen verlinkten Onlinetext (zu dessen Autoren ich gehöre) ist der durch Wolfgang Dudda eingereichte Antrag explizit genannt.
    Stefan Eilts

  • 2
    Anonym aus Sicherheit
    8. Februar 2017 um 10:45 Uhr

    Eine Riesenschweinerei jagt die nächste: Erst lässt der Staat Heimkinder missbrauchen, ausbeuten und zu Menschenversuchen zwingen, danach werden die Überlebenden mit Kleingeld abgespeist, und die verantwortlichen Konzerne weisen die Scfhuld von sich.
    Hier gälte es, ALLE Ansprüche geltend zu machen. Diese Verzichtserklärungen sind m. E. (juristischer Laie) sittenwidrig, und die selbstgerechten geldgierigen menschenverachtenden Pharma-Konzerne sollten zu Strafzahlungen in astronomischer Höhe vergattert werden.

  • 3
    Jürgen Rinne
    9. Februar 2017 um 00:46 Uhr

    lassen sie uns doch Klage einreichen in den USA als Sammelklage, die meisten Pharma Konzerne haben doch mindestens eine Tochter dort.Da sollte doch etwas mehr bei rauskommen.
    auch ich war in einem Kinderheim von 1953-1958 was dort mit mir geschehen ist liegt hinter einer schwarzen Wand. Vielleicht soll ich es mal mit Hypnose versuchen das Traumata ans Licht zu holen.

  • 4
    Martin MITCHELL
    30. April 2017 um 06:23 Uhr

    .
    »Stiftung „Anerkennung und und Hilfe“« – Pflicht Betroffene vor dem Unterschreiben einer „Verzichtserklärung“ zu warnen.

    Ich habe auch, zusätzlich, diesbezüglich KONTAKT ÜBER DAS KONTAKTFORMULAR mit der Bundesregierung selbst aufgenommen @ https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Kontakt/kontaktform_node.html

    ANFANG DES ZITATS MEINER KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESARBEITSMINISTERIUM.

    am Donnerstag, 27. April 2017, um 08:08 Uhr

    BETREFF: »Stiftung „Annerkennung und Hilfe“« „Erfassungsbogen“ / „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“

    Subject: Verstehen der rechtlichen Bedeutung und Konsequenzen der Unterzeichnung einer Verzichtserklärung. = Understanding the legal significance and consequences of signing a waiver of rights.

    Meine Damen und Herren Entscheidungsträger,

    meine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezieht sich auf folgende wichtige Fragen bezüglich den Anträgen auf „Hilfe“, die seit dem 1. Januar 2017 in Zusammenhang mit der »Stiftung Anerkennung und Hilfe« gestellt werden können:

    1.) Warum werden Antragstellerinnen und Antragsteller auf dem „Erfassungsbogen“ genötigt eine Verzichtserklärung zu unterschreiben?

    2.) Warum wird ihnen das einfach so untergeschoben und sie bemerken und verstehen es möglicherweise gar nicht mal?

    3.) Wird dieses Klientel, und in Fällen von hinzugezogenen Betreuern und Vormündern, die keine Anwälte sind, überhaupt verstehen auf was sie da mit ihrer Unterschrift verzichten?

    4.) Versteht das Beratungspersonal, unter denen, es ist anzunehmen, sich ebenso keine Anwälte befinden, zu was die Antragstellerinnen und Antragsteller damit von ihnen genötigt werden zu verzichten?

    5.) Wie viele solcher „Verzichtserklärungen“ / „Einwilligungserklärungen“ sind bisher, von welchen Anlauf- und Beratungsstellen in Bezug auf die »Stiftung „Annerkennung und Hilfe“«, in welchen Bundesländern, schon unterschrieben, eingetrieben worden?

    6.) Ist es von den Errichtern der »Stiftung „Annerkennung und Hilfe“« geplant diese Verfahrensweise auch zukünftig beizubehalten und fortzusetzen?

    Ich bitte um schnellstmögliche Rückmeldung mit aufklärenden Antworten zu diesen wichtigen Fragen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin MITCHELL

    ENDE DES ZITATS MEINER KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESARBEITSMINISTERIUM.

    Eine Empfangsbestätigung bezüglich diesem meinem Nachfrage-Schreiben, an die Bundesregierung selbst, habe is bisher nicht erhalten, und all diese meine Fragen wurden natürlich ebensowenig und in keinster Weise von den Entscheidungsträgern beantwortet.

    ABSCHLIEßEND AN DEN LESER: Wer, was dieses Thema betrifft, informiert bleiben möchte, unbedingt regelmäßig alle Beiträge in dem Thread »“STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE“ nimmt Arbeit auf.«, im EHEMALIGE-HEIMKINDER-TATSACHEN.COM-Forum, nicht nur einfach mal schnell überfliegen, sondern genau und eingehend studieren: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=22&t=177 .
    .

  • 5
    Anonymous
    11. Mai 2017 um 15:47 Uhr

    .
    Hunderte, wenn nicht Tausende werden diese „Verzichtserklärung“ schon unterschrieben haben !!

    Behinderte: Frauen und Männer und / oder ihre Betreuerinnen und Betreuer – jeder der bisher »einen Antrag auf Hilfe bei einer Anlauf- und Berautungstelle« der »Stiftung« (oder bei einem Hausbesuch oder Anstaltsbesuch seitens Angestellten von dort) gestellt hat, wird die „Verzichtserklärung“ unterschrieben haben, denn sie wird jedem zur Unterschrift vorgelegt; DARAN HABE ICH ÜBERHAUPT KEINEN ZWEIFEL !!

    Und weder die Antragstellerinnen und Antragsteller, noch ihre Betreuerinnen und Betreuer, lesen hier in diesem Diskussionsforum oder in irgend einem anderen Diskussionsforum !!

    Sie wissen garnicht was sie unterschrieben haben oder was bisher darüber im Internet geschrieben steht !!

    Wer von den diesbezüglich Verantworlichen was weiß oder zu welchem Zeitpunkt was wußte, ist schwer zu sagen, denn sie äußern sich nicht dazu und auf keinste Weise !!

    Und die Medien im ganzen Lande, die sehr wohl ebenso davon wissen, stellen den Verantwortlichen keine diesbezüglichen Fragen — sie schweigen wie gewöhnlich auch einfach dazu !!

    Es besteht volle Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in der Bundesrepiblik Deutschland und Du darfst sagen und schreiben was Dir beliebt, aber niemand hört Dich oder liest was Du schreibst, oder stört sich daran was Du geschrieben hast — es wird einfach totgeschwiegen !!

    Das sind die Zustände im heutigen Deutschland !!

    Und das werde ich jetzt, unter gleicher Threadüberschrift, auch umgehend in jedes andere Diskussionsforum, das ich bediene, stellen !!
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  • 6
    Martin MITCHELL
    13. Mai 2017 um 08:29 Uhr

    .
    Verzichtserklärung ist vom Tisch! – Siehe nachfolgende Benachrichtigung.

    TATSACHE IST, dass eine von wem auch immer offiziell gedruckte „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“ IRGENDWO IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND eine zeitlang im Antragsprozess verwendet wurde. Wie lange und von wem sie verwendet wurde und wie viele solcher „Erklärungen“ tatsächlich unterschrieben wurden, steht noch nicht fest.
    Vielleicht hat das so genutzte Formular ja auch irgend ein Quellzeichen (links oder echts am unteren Rand) anhand dessen sich feststellen lässt wer es drucken ließ und wann es gedruckt wurde.

    Ich kann jedoch jetzt ALLEN mitteilen, was mir in Antwort auf mein Schreiben vom Dienstag, 30. April 2017, gerade erst mitgeteilt wurde: Die „Verzichtserklärung“ / „Einwilligungserklärung“ ist vom Tisch !! – Niemand verwendet sie mehr !!

    [ Benachrichtigung, wie sich herausstellt, eingegangen in Australien ungefähr eine Stunde vor Mitternacht am Freitag, 12. Mai 2017. – Abgesandt aus Deutschland am Spätnachmittag, Freitag, 12. Mail 2017. ]

    ANFANG DES ZITATS DER BESTÄTIGUNG, DASS DIE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ NUN ENDLICH VOM TISCH IST.

    Von:
    SER3-Stiftung-Anerkennung-Hilfe Stiftung-Anerkennung-Hilfe@bmas.bund.de

    An:
    martinidegrossi[a]yahoo.com.au

    Sehr geehrter Herr Mitchell,

    vielen Dank für Ihre Mail vom 30. April 2017 und den damit verbundenen Hinweis auf die Verwendung einer Verzichtserklärung.

    Auch wir mussten feststellen, dass ein vom Lenkungsausschuss nicht genehmigtes Formular von einer Anlauf- und Beratungsstelle verwendet wurde. Diese Praxis wurde umgehend abgestellt.

    Bund, Länder und Kirchen sind sich bewusst und einig darin, dass sie die gemeinsame Verantwortung tragen, das Leid und Unrecht anzuerkennen und den Betroffenen die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen der Stiftung mit möglichst wenigen Hürden zukommen zu lassen.

    Die Leistungen der Stiftung sind freiwillige Leistungen der Errichter, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt. Sie sollen dazu dienen, den Betroffenen eine Anerkennung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, denen aus unterschiedlichsten Gründen andere Wege zur Entschädigung oder Kompensation ihres Leids nicht offenstehen. Angesichts des Zeitablaufs und der Beweisschwierigkeiten sind die Leistungen für die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen auch der einzig mögliche Weg, für das zugefügte Leid und das erlebte Unrecht finanzielle Hilfen zu erhalten. Damit wird die Position der Betroffenen insgesamt gestärkt.

    Die Leistungen der Stiftung können das damalige Leid und Unrecht nicht ungeschehen machen, aber sie sollen dazu dienen, Rechtsfrieden herzustellen.

    Dennoch ist kein Betroffener daran gehindert, andere Ansprüche oder Kompensationsmöglichkeiten zu verfolgen; er muss nicht darauf verzichten, solche Ansprüche geltend zu machen.

    Die freiwilligen Leistungen der Stiftung sollen jedoch nicht zusätzlich zu Leistungen gewährt werden, auf die ein anderweitiger Anspruch besteht oder für die eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. Es war der Wunsch der Errichter der Stiftung, Doppelleistungen auszuschließen.

    Deshalb haben sie entschieden, sowohl im Hinblick auf finanzielle Leistungen, die von den Kirchen, Orden und konfessionellen Einrichtungen für das erlittenen Leid und Unrecht an Betroffene ausgezahlt wurden als auch im Hinblick auf freiwillige Leistungen aus anderen Fonds eine Anrechnung auf die Leistungen der Stiftung vorzusehen.

    Weiterhin bestimmt die Verwaltungsvereinbarung von Bund, Ländern und Kirchen über die Errichtung der Stiftung, dass die Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen nur Betroffene erhalten sollen, die keine Forderungen aufgrund der Heimunterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie Ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, geltend machen. Dies soll auch den Ersatz von Kosten der Rechtsverfolgung umfassen. Auszahlungen sind grundsätzlich auch möglich, wenn ein solcher Verzicht nicht erfolgt.

    In allen diesen Fällen muss ein Betroffener also damit rechnen, dass dies bei den Stiftungsleistungen berücksichtigt wird.

    Ich hoffe, ich konnte Sie bezüglich Ihrer Befürchtungen beruhigen und versichere Ihnen, dass uns genau wie Ihnen daran gelegen ist, im Sinne der Betroffenen zu handeln.

    Dieses Schreiben wird der Geschäftsstelle der Stiftung und den Anlauf- und Beratungsstellen zur Kenntnis gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Brigitte Karsties

    Vorsitzende des Lenkungsausschusses Stiftung Anerkennung und Hilfe

    ENDE DES ZITATS DER BESTÄTIGUNG, DASS DIE „VERZICHTSERKLÄRUNG“ NUN ENDLICH VOM TISCH IST.

    Trotzdem empfehle ich einem jeden von Euch auch in Zukunft genau aufzupassen was Euch zum Unterzeichnen vorgelegt wird und was Ihr unterschreibt !!

    PS.: Ich habe auch schon dafür gesorgt, dass diese Bekanntgebung jetzt auch auf der Facebookseite des »Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.« (»VEH e.V«) zu finden ist: https://de-de.facebook.com/VEHeV/posts/1037636846336803 (dort eingestellt in den frühen Morgenstunden, am Samstag, 13. Mai 2017 (MESZ))

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    PPS.: Mein vorheriger Kommentar, hier, vom 11. Mai 2017 um 15:47 Uhr ist natürlich nicht „Anonymous“; möglicherweise aber hatte ich vergessen meinen Namen und meine E-mail-Adresse einzugeben (Ist das möglich?).
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