Polizeibeamte im Visier der Ermittler – doch zur Anklage kommt es selten

Wie das schleswig-holsteinische Innenministerium auf Anfrage der PIRATEN mitteilt, verlaufen strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte fast durchweg im Sande.

Zwar leitete die Staatsanwaltschaft seit 2010 Hunderte von „Verfahren gegen Polizeibeamte in dienstlicher Tätigkeit“ ein. Aktuell wird u.a. wegen des Verdachts von gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl, Strafvereitelung im Amt und Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt.

Nur in wenigen Fällen führen die Ermittlungen aber zur Anklage, zu einem Strafbefehl oder zu Auflagen (beispielsweise geschehen wegen falscher Verdächtigung, gefährlicher Körperverletzung, Amtsanmaßung, Volksverhetzung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz). Ganz regelmäßig werden Verfahren gegen Polizeibeamte eingestellt.

Der Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer fordert: „Polizeiliche Ermittlungen gegen Polizeiangehörige lassen bei Vielen Zweifel an der Unparteilichkeit aufkommen – zumal wenn Entscheidungen so wenig nachvollziehbar sind wie im Fall des Prügeleinsatzes nach Räumung der Flensburger ‚Luftschlossfabrik‘.

Interne Ermittlungen gegen Beamte müssen einer unabhängigen Stelle außerhalb des Innenministeriums übertragen werden. Dass sich die Küstenkoalition dem versperrt, was selbst im SPD-geführten Bremen geplant und von der UNO seit Jahren gefordert wird, schadet dem öffentlichen Vertrauen in die Integrität unserer Polizei.

Offenbar fürchtet der Innenminister die Ergebnisse einer unabhängigen Stelle für interne Ermittlungen. Wir PIRATEN wollen dagegen eine Fehlerkultur in der Polizeiführung, die offen mit Fehlern umgeht, die nötigen Konsequenzen zieht und Hinweisgeber auf Missstände schützt.“

Anfrage der PIRATEN und Antwort

Bild: Siegfried Bellach / pixelio.de

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