#PiratenWirken: Schleswig-Holstein schränkt verdachtslose Kontrollen in Gefahrengebieten ein

Nach einer Gesetzesinitiative der PIRATEN zur Abschaffung von Gefahrengebieten und vielfacher Kritik von Organisationen und Experten reagierten SPD, Grüne und SSW heute mit einer Einschränkung des Gefahrengebiete-Gesetzes. Künftig dürfen Gefahrengebiete nur noch an mutmaßlichen Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden und werden in der Regel öffentlich bekannt gegeben. Das permanente Gefahrengebiet in Grenz- und Küstennähe entfällt.

„Verdachtslose Kontrollen in Gefahrengebieten haben sich als unnütz, stigmatisierend und kontraproduktiv herausgestellt“, erklärt Dr. Patrick Breyer von den PIRATEN. „Dass diese Praxis jetzt eingedämmt und transparenter gemacht wird, ist ein Erfolg für jahrelange Arbeit von uns PIRATEN. Die Entscheidung ist ein Fortschritt für Bürger und Polizei.

Gleichwohl dürfte das neue Gesetz zu Gefahrengebieten weiterhin verfassungswidrig sein. Verdachtslose Kontrollen bleiben ein Einfallstor für Diskriminierung und Stigmatisierung. Es fehlt jede Eingrenzung der zu kontrollierenden Zielgruppe. Deswegen fordern wir PIRATEN die vollständige Abschaffung verdachtsloser Kontrollen und stattdessen eine Verstärkung gezielter Ermittlungen gegen Verdächtige.

Sonderrechtszonen darf es in unserem Land nicht geben. Verdachtslose Kontrollen ins Blaue sind ein grundrechtswidriges und völlig ineffizientes Mittel zur Strafverfolgung.“

Gesetzentwurf der PIRATEN
Kritik von Experten, darunter Juristenverbände, Datenschutzbeauftragte und Anti-Diskriminierungsverbände

Bild: NicoLeHe/pixelio.de

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