Viele Ermittlungen gegen Polizeibeamte, aber nur wenige kommen vor Gericht

Wenige Tage bevor sich der Innen- und Rechtsausschuss mit Polizeigewalt nach Räumung der Flensburger „Luftschlossfabrik“ beschäftigt, veröffentlicht die Landesregierung Zahlen zu Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte:[1]

Im vergangenen Jahr leitete die Staatsanwaltschaft 209mal Ermittlungen gegen Polizeibeamte ein, unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung (zwei Fälle) oder von Gewaltdelikten (78 Fälle). Angeklagt wurden sechs Polizeibeamte, unter anderem wegen der Vorwürfe Volksverhetzung, gefährliche Körperverletzung und Diebstahls mit Waffen. Zu einem Urteil kam es in einem Fall, gegen drei Polizeibeamte wurde Strafbefehl erlassen, gegen drei weitere wurde ein Verfahren nur gegen Auflage eingestellt.

„Dass Ermittlungen gegen Polizeibeamte so häufig im Sande verlaufen, ist auffällig. Polizei, die gegen Polizisten ermitteln soll, lässt beim Bürger Zweifel an der Unabhängigkeit aufkommen“, erklärt der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und fordert: „Wir brauchen endlich eine unabhängige Stelle für interne Ermittlungen, das wissen wir nicht erst seit dem Eutiner Polizeischulskandal. Die internen Ermittlungen müssen aus den Polizeibehörden ausgegliedert und außerhalb der polizeilichen Linienorganisation als eigenständige Einheit zur Ermittlung von Polizeidelikten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft eingerichtet werden. Das fordern Amnesty International und der Menschenrechtsrat der UN seit Jahren – doch der Innenminister steckt den Kopf in den Sand.“

[1] www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/4700/drucksache-18-4757.pdf

 

Bild : Martin Quast/pixelio.de

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