Neuer Rundfunkstaatsvertrag: veraltet und verfassungsbedenklich

Zum heute verabschiedeten 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (19. RÄStV) erklärt der medienpolitische Sprecher der Piratenfraktion, Sven Krumbeck:

„Obwohl der Staatsvertrag einige positive Änderungen beinhaltet, so zum Beispiel den neuen Jugendkanal, lehnen wir PIRATEN den Vorstoß ab. Die Gründe dafür sind vielfältig: Da ist zum einen der völlig realitätsfremde Versuch, Jugendschutz über Alterskennzeichnungen von Websites zu praktizieren – bis heute ist keine Schleswig-Holsteinische Behördenhomepage und keine Website eines Mitglieds des Landtags dementsprechend gekennzeichnet.

Zum Anderen wird auch weiterhin der Sendeschluss im Internet praktiziert. Dadurch ist beispielsweise der Tatort erst ab 20 Uhr online abrufbar, was zeigt, dass immer noch der unqualifizierte Versuch gemacht wird, analoge Prinzipien ins digitale Zeitalter zu übernehmen.

Weitere kritische Aspekt sind der geplante, regelmäßige Abgleich von Beitragszahlern mit Daten der Meldeämter. Dieses Vorgehen wurde bereits vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) bemängelt. Je nach Auslegung bestehen laut eines Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags eventuell sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Einen Rundfunkstaatsvertrag, der veraltete und verfassungsbedenkliche Regelungen enthält, kann und wird von uns PIRATEN nicht mitgetragen werden. „

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