EU-Urteil zur Störerhaftung ist fauler Kompromiss

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshof bezüglich der Störerhaftung, erklärt der netzpolitische Sprecher der PIRATEN, Sven Krumbeck:

„Wir PIRATEN bedauern, dass der Europäische Gerichtshof der Empfehlung des Generalanwalts nicht in vollem Umfang gefolgt ist. Obwohl das Gericht anerkennt, dass Tobias McFadden einen ‚Dienst der Informationsgesellschaft‘ erbracht hat, hält es den Schutz des WLAN mit einem Passwort für geeignet, um Urheberrechtsverstößen wirksam entgegenzutreten. Schlimmer noch: Nutzer müssen ihre Identität offenbaren! Dieses Urteil ist somit eine Rolle rückwärts auf dem Weg zu einer freien Informationsgesellschaft. Hier wurde die Chance verpasst, die freie Verfügbarkeit von WLAN zu verbessern. Das WLAN-Anbieter nicht in Regress für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer genommen werden können, ist zu begrüßen – Dass aber Gebühren und Kosten der Rechteinhaber weiterhin ersetzt werden müssen, freut nur einen: Die Abmahnindustrie, die sich auch in Zukunft auf Kosten der Nutzer bereichern darf.“

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof geht zurück auf eine Klage des Bayrischen Piraten Tobias McFadden, der sich gerichtlich gegen Sony zur Wehr setzte. Der Musikkonzern forderte von McFadden Abmahngebühren, weil über sein offenes WLAN Urheberechtsverletzungen begangen worden seien. Der Europäische Gerichtshof verneinte finanzielle Ansprüche von Sony gegenüber McFadden, ist aber der Meinung, dass McFadden gerichtlich verpflichtet werden kann die von Sony beanstandete Rechtsverletzung zu verhindern oder zu beenden.

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