Rundfunkstaatsvertrag: Kaum etwas Neues – außer neuen Schwachstellen

Im Innen- und Rechtsausschuss ist der hochgradig umstrittene 19. Rundfunkstaatsvertrag ohne Änderung durchgewunken worden. Einzig die Piratenfraktion stimmte dagegen.

Dazu der medienpolitische Sprecher der PIRATEN, Sven Krumbeck:

„Trotz zahlreicher Bedenken in den Bereichen Jugendschutz, Datenschutz und Verfassungstreue sind nahezu alle kritischen Punkte aus dem bisherigen Rundfunkstaatsvertrag übernommen worden.

So bleibt es zum Beispiel dabei, dass Tatort-Folgen aufgrund der Jugendschutzbestimmungen im Internet erst ab 21 Uhr abrufbar ist. Wer in der Nachtschicht arbeitet, muss also in seiner Freizeit auf die beliebteste deutsche Krimi-Reihe verzichten.

Weiterhin setzt der Staatsvertrag auf die Selbstkennzeichnung bei der Altersfreigabe von Webseiten. Dieses System hat sich bis heute nicht durchgesetzt. So hat der AK Zensur in einer Stellungnahme sämtliche Webseiten der Landesregierung und der Abgeordneten untersucht und keine einzige gefunden, die über eine Kennzeichnung verfügt.

Wir PIRATEN begrüßen eine ganze Reihe von Punkten des neuen Staatsvertrags – wie zum Beispiel den neuen Jugendkanal. Die Bündelung von mehreren komplexen Bereichen zu einem großen Staatsvertrag lehnen wir allerdings ab. Neben den oben genannten Kritikpunkten, gibt es in diesem Bündel einfach zu viele Schwachpunkte.“

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