Hundesteuer: Schlupfloch Rasseliste jetzt schließen

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat geurteilt, dass die Besteuerung von Hunden aufgrund ihrer Rasse rechtswidrig ist. Dazu die tierschutzpolitische Sprecherin der PIRATEN, Angelika Beer:

„Bereits im Februar haben die PIRATEN eine Gesetzesänderung zum Kommunalabgabegesetz des Landes (KAG) vorgeschlagen, um zu verhindern, dass Gemeinden und Kreise die gerade abgeschaffte Rasseliste durch die Hintertür wieder einführen.

Die Grundlage dieses Entwurfs bildet das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes „Erhöhte Steuer für ‚gefährliche Hunde'“.

Der Landtag hat die sogenannte Rasseliste im Juli 2015 mit der Novellierung des Hundegesetzes endlich abgeschafft. Für uns PIRATEN ist es daher nicht akzeptabel, dass Kreise und Gemeinden Hunde weiterhin aufgrund der Rasse besteuern. Sie handeln damit entgegen dem erklärten politischen Willen der Volksvertreter und – wie sich jetzt zeigt – auch gegen geltendes Recht.

Es ist bedauerlich, dass Städte, Kreise und Kommunen Gesetzesänderungen des Landtags missachten und der Landtag wartet, bis Gerichte bestätigen, dass Gesetzeskorrekturen erforderlich sind.

Daher fordern wir PIRATEN die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtages auf, unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes umgehend zuzustimmen. Damit wird der Selbstherrlichkeit der Gemeinden rechtlich ein Riegel vorgeschoben und die Diskriminierung bestimmter Hundearten beendet.

Gesetzentwurf der PIRATEN

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände

Bild: thorben wengert / pixelio.de

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