Transparenznovelle: Transparenz ja, aber nicht im Landtag?

Anders als der Bundestag wollen CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags dauerhaft geheim halten. Der PIRAT Sven Stückelschweiger hatte zuvor eine Liste aller Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes verlangt. Dass eine Pflicht zur Herausgabe besteht, hat auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz bestätigt. Statt seinem Wunsch zu entsprechen, soll nun das Informationszugangsgesetz eingeschränkt werden. Ein entsprechender Änderungantrag ist heute eingereicht worden. Dazu Uli König, parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag:

„Die Grünen haben zusammen mit SPD und SSW eine ‚Transparenznovelle‘ vorgelegt. Sie feiern sich selber dafür, dass sie mehr Transparenz schaffen wollen. Im gleichen Atemzug schränken sie aber das Informationszugangsgesetz für den Wissenschaftlichen Dienst ein. Eine solche Doppelzüngigkeit habe ich in vier Jahren Landtag noch nicht erlebt. Transparenz ja, aber nicht bei uns.

Was hier den Bürgern als Transparenznovelle verkauft werden soll, ist Pseudotransparenz. Erst hält sich der Landtag nicht an seine eigenen Gesetze. Und jetzt werden unbequeme Regelungen geändert.

Was haben die etablierten Parteien eigentlich zu verbergen? Der Wissenschaftliche Dienst erstellt Rechtsgutachten. Sollen hier festgestellte Rechts- und Verfassungsverstöße vertuscht werden? Wir PIRATEN lassen konsequent unsere Gutachten veröffentlichen – wie der Bundestag. Das muss auch für die anderen Fraktionen gelten!“

Hintergrund: Der PIRAT Sven Stückelschweiger hat am 22. Februar nach Informationszugangsgesetz beantragt, die Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu bekommen. Der Antrag hätte eigentlich nach Informationszugangsgesetz innerhalb von einem Monat beantwortet werden müssen. Einen Bescheid über seinen Antrag hat Herr Stückelschweiger bis heute nicht erhalten.

Herr Stückelschweiger hat am 19. Juli Klage wegen Untätigkeit beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags eingereicht.

Rechtliche Bewertung des ULD

Änderungsantrag von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW

, , , , , , 2 Kommentare

2 Kommentare

  • 1
    Anonymous
    21. Juli 2016 um 14:07 Uhr

    Guten Tag, gibt es eine rechtliche Bewertung darüber, ob eine Untersagung des Informationszugangs nach dem IZGSH betr. die Gutachten des wiss. Dienstes mit übergeordetem Recht vereinbar ist ? Ich denke dabei an Artikel 11 der EU Charta oder Artikel 19 ICCPR.
    Danke für die Antwort.

    • 2
      Christian Lewin
      26. Juli 2016 um 09:03 Uhr

      Moin Anonymous,

      es gibt dazu keine rechtliche Bewertung. Unsere Einschätzung: Die
      EU-Grundrechtecharta dürfe nicht anwendbar sein, weil es nicht um
      EU-Recht geht. Artikel 19 ICCPR dürfte nicht einschlägig sein, weil die
      Informationsfreiheit nur allgemein zugängliche Quellen umfassen dürfte.