Offener Brief: Piratenfraktion bittet um ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

im Interesse von Schleswig-Holstein, seiner Bürger, Tiere und Umwelt,
bittet die Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag Sie
dringend darum, gegen den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser-
und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur
Risikominderung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (Drucksachen
18/4713 und 18/4949) zu stimmen.

Ein Gesetz, dass das Fracking in konventionellen Lagerstätten erlaubt,
würde große Teile Schleswig-Holsteins – und damit uns, unsere Kinder und
unsere Enkel – dieser umstrittenen Fördertechnologie und den teils
unabsehbaren, teils aber schon belegten Gefahren, die auch das Fracking
in konventionellen Lagerstätten unweigerlich mit sich bringt, preisgeben.

In den USA leiden bereits zahllose Menschen darunter, dass ihr
Trinkwasser durch Fracking verunreinigt worden ist. Wie eine aktuelle
wissenschaftliche Studie belegt, werden insbesondere kleine Kinder durch
die Nebenwirkungen des Fracking für ihr ganzes Leben geschädigt. Wollen
Sie als politischer Vertreter unseres Bundeslandes dieses Land und seine
Bürger diesen Risiken preisgeben?

Bitte stimmen Sie gegen den aktuellen Gesetzesvorschlag der großen
Koalition und setzen Sie sich für ein absolutes, ausnahmsloses
Fracking-Verbot in Deutschland ein.

Vielen Dank und beste Grüße aus Schleswig-Holstein

Dr. Patrick Breyer, MdL, Fraktionsvorsitzender
Uli König, MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer
Angelika Beer, MdL
Wolfgang Dudda, MdL
Sven Krumbeck, MdL
Torge Schmidt, MdL
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1 Kommentar

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    Patrick Breyer MdL
    25. September 2016 um 16:43 Uhr

    In seiner Antwort verteidigt CDU-Chef Ingbert Liebing seine Zustimmung zu dem Fracking-Erlaubnisgesetz, das in weitem Umfang Fracking in Schleswig-Holstein möglich macht:

    Sehr geehrte Mitglieder der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen
    Landtag,

    herzlichen Dank für Ihre Mail zur Fracking-Technologie.
    Sie kritisieren das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz gegen
    Fracking. Allerdings habe ich den Eindruck, dass diese Kritik von
    falschen Voraussetzungen ausgeht.

    Nach bisheriger Rechtslage war unkonventionelles genauso wie
    konventionelles Fracking in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Bisher
    bestand die Gefahr, dass Unternehmen hätten klagen können, wenn sie
    keine Erlaubnis zum Fracken bekommen hätten.

    Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei
    Fracking-Vorgängen war bestenfalls lückenhaft und Fracking in Natur-
    oder Wasserschutzgebieten war ebenfalls nicht durchgehend verboten. Es
    gab auch keine klaren und einheitlichen Vorgaben, was mit den
    Flüssigkeiten geschehen sollte, die durch das Fracking an die Oberfläche
    gelangen.
    Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass ein Gesetz gegen Fracking
    beschlossen wurde.

    Alle gesetzlichen Regelungen im verabschiedeten Gesetz folgen dem
    obersten Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des
    Trinkwassers haben absolute Priorität.

    Der neue Rechtsrahmen sieht deutliche Verbesserungen für den Schutz von
    Grund- und Trinkwasser, von Natur und Gesundheit der Menschen vor.
    Entscheidend ist, dass Unkonventionelles Fracking in Deutschland
    unbefristet verboten wird.
    • Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete
    Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen
    und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. In
    Schleswig-Holstein wird keine Landesregierung eine Genehmigung erteilen.
    • Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten
    konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der
    Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist
    Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.
    • Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz-
    und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur
    Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur
    Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die
    Ausschlussgebiete einbezogen.
    • Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen
    Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von
    privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
    • In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von
    Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
    • Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von
    den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
    • Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige
    Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung
    verpflichtend eingeführt.
    • Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen
    haben.
    • Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die
    eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.
    • Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich
    verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei
    denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige
    Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das
    Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und
    Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der
    Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare
    Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.
    • Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht
    unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen.

    Dies sind alles sehr weitreichende Regelungen zum Schutz von Grund- und
    Trinkwasser. Es ist ein Gesetz gegen Fracking! Über den Gesetzentwurf
    ist sehr lange verhandelt worden. Die jetzigen Regelungen sind so scharf
    wie in keinem Entwurf zuvor. Ihn abzulehnen hätte bedeutet, den jetzigen
    Zustand zu belassen und das hieße, Fracking weiterhin erlaubt zu lassen.
    Das halte ich nicht für verantwortungsvoll. Deshalb ist die jetzt neu
    geschaffene Rechtslage mit weitestgehenden Verboten allemal die bessere
    Lösung.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ingbert Liebing, MdB