Vor dem Landesrechnungshof sind alle Beamten gleich!

In Schleswig-Holstein erhalten die Ministerinnen und Minister bereits ab dem 62. Lebensjahr Ruhegehalt. Der ‚Normalbürger‘ muss 5 Jahre länger arbeiten. Deshalb haben die PIRATEN im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Anhebung der Regelaltergrenze der Ministerinnen und Minister zumindest auf die Regelaltersgrenze der Landesbeamten (65 bzw 66) bewirken soll. Über diesen Gesetzentwurf wird heute im Plenum abgestimmt.

Hierzu Wolfgang Dudda von den PIRATEN:
„Der Landesrechnungshof hat schon 2011 festgestellt, dass Minister nicht anders behandelt werden sollen als andere Landesbeamte. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und vor allem der Glaubwürdigkeit. Die ist ohnehin bei Politikern angekratzt. Nur noch 15 % der Bevölkerung vertrauen dem Politikerstand. Gerade die völlig haltlose wirtschaftliche Besserstellung der Ministerinnen und Minister bedient die Klischees von Populisten, die wir in der Politik gerade nicht sehen wollen. Was neben Nordrhein-Westfalen sechs weitere Bundesländer und der Bund an dieser Stelle erkannt haben, als sie die Regelungen entsprechend angepasst haben, muss sich auch hier bei uns in Schleswig-Holstein durchsetzen.“

Gesetzentwurf

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