Landeshafen Friedrichskoog kann jederzeit wieder öffnen

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat heute die Schließung des Landeshafens Friedrichskoog für rechtmäßig erklärt.

zur Schließung des Landeshafens Friedrichskoog der Abgeordnete der PIRATEN und Mitglied des Wirtschaftsausschusses des Landtags, Dr. Patrick Breyer: „Juristisch zulässig heißt nicht politisch richtig. Die Landesregierung hatte mit der Schließungsentscheidung alleine ihren Geldbeutel vor Augen und die Auswirkungen auf die Region nie wirklich ermittelt. Auch nach diesem Urteil könnte die Regierung die Hafenschließung jederzeit rückgängig machen – das ist allein eine politische Entscheidung. Niemand kann sich hinter dem Urteil verstecken.

In der Tat: Die Hafenschließung muss auf den Prüfstand. Die vom Land veranschlagten Kosten eines Weiterbetriebs sollten unabhängig überprüft und auf Einsparpotenziale untersucht werden, beispielsweise von der zuständigen Bundesanstalt. Und die Landesregierung sollte die Folgekosten einer Schließung für die Region auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse berechnen lassen und dem Einsparpotenzial gegenüber stellen.

Das Land spart Geld. Die Mehrkosten müssen wegen der Deckelung des Schöpfwerkfonds die Anlieger in Friedrichskoog und die Anlieger anderer Schöpfwerke in Schleswig-Holstein bezahlen.

Leider bleiben SPD, Grüne und SSW bisher stur: Eine Einbindung der Menschen vor Ort in die Entscheidungsfindung der Landesregierung hat bis heute praktisch nicht stattgefunden – auch nicht vor der Aufnahme in die frühere Streichliste von CDU und FDP. Bei der anstehenden Landtagswahl können die Menschen an der Westküste die Konsequenzen ziehen.“

Foto: Friedrichskoog Hafen Kutterregatta by  S.Didam CC BY 2.5

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